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Wie kann ein Verstoss gegen den Datenschutz geahndet werden?

Wie kann ein Verstoß gegen den Datenschutz geahndet werden?

Diese besagen, dass ein Verstoß gegen den Datenschutz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Die Bußgeldvorschriften des BDSG-neu benennen Verstöße, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen den Datenschutz?

Es ist zwischen zwei Arten von Konsequenzen zu unterscheiden. Zum einen ist zu bedenken, dass bei einem Verstoß gegen den Datenschutz eine Schädigung der Reputation droht. Ein solcher Schaden kann immense Auswirkungen haben, weil beispielsweise Kunden zu Mitbewerbern wechseln oder Partnerunternehmen bestehende Kooperationen auflösen.

Was drohen bei einem Datenschutzverstoß?

Bei einem Datenschutzverstoß drohen unterschiedliche Konsequenzen. Zunächst ist zu bedenken, dass bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen den Datenschutz eine Schädigung der Reputation droht. Ein solcher Schaden kann immense Auswirkungen haben, weil beispielsweise Kunden zu Mitbewerbern wechseln oder Partnerunternehmen bestehende Kooperationen

Welche Einzelheiten sind in der DSGVO festgehalten?

Sämtliche Einzelheiten rund um Verstöße und damit in Verbindung stehende Bußgelder sind in der DSGVO und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgehalten. Einzelheiten in Bezug auf konkrete Sanktionen sind zum Beispiel dem §42 BDSG (Strafvorschriften) und §43 BDSG (Bußgeldvorschriften) zu entnehmen.

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Wann müssen personenbezogene Daten gelöscht werden?

Generell müssen die Daten gelöscht werden, wenn sie obsolet geworden sind oder die Zweckgebundenheit nicht mehr gegeben ist. Das Thema Datensicherheit wird ebenfalls großgeschrieben: Die Speicherung von personenbezogenen Daten darf nur unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen stattfinden.

Ist die Weitergabe personenbezogener Daten gestattet?

Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist grundsätzlich ohne Zustimmung der betroffenen Personen nicht zulässig. Wird sie in Ausnahmefällen gestattet, darf die Datenübermittlung nur verschlüsselt und in abgetrennter Form erfolgen.