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Wie kann ein Eigentumer eine vermietete Wohnung verkaufen?

Wie kann ein Eigentümer eine vermietete Wohnung verkaufen?

Wenn ein Eigentümer seine vermietete Wohnung verkaufen möchte, so hat der Mieter per Gesetz ein Vorkaufsrecht, d.h. die Möglichkeit, die von ihm bewohnte Wohnung zu kaufen, ehe sie von einem Dritten erworben wird.

Ist der Käufer verpflichtet die Immobilie zu übergeben?

Sie als Käufer sind nun verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis sowie die anfallenden Gebühren und Steuern zu zahlen; der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Immobilie zu übergeben. Haben beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben, wird der Notar anschließend alle weiteren Schritte in die Wege leiten.

Kann der Makler die Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum anbieten?

Der Makler sichert zu, die Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum keinen weiteren Interessenten anzubieten. Beide Parteien werden zum Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet. In dem Vertrag sind bereits alle wesentlichen Punkte eines Kaufvertrages aufgeführt.

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Wie geht es mit einem Kaufvertrag für Haus und Wohnung?

Kaufvertrag für Haus und Wohnung: Ohne Notar geht’s nicht. Soll ein Kaufvertrag für die Immobilie aufgesetzt werden, geht dies nicht ohne einen Notar. Er bildet den neutralen Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und organisiert den Übergang des Eigentums. Dabei hat er die Aufgabe, den Kaufvertrag aufzusetzen und beide Vertragspartner über die

Hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz?

Informiert der Vermieter einen Mieter bei Immobilienverkauf nicht rechtzeitig über sein Vorkaufsrecht oder verwehrt ihm die Ausübung, so hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz. Der BGH entschied, dass Mieter Anspruch auf einen Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns haben.

Ist die Wohnung bereits innerhalb des Mietverhältnisses verkauft worden?

Sollte die Wohnung bereits innerhalb des Mietverhältnisses verkauft worden sein und der Mieter hat damals auf sein Vorkaufsrecht verzichtet, so greift das Gesetz bei einem späteren Weiterverkauf nicht mehr. Der Mieter hat somit kein Vorkaufsrecht mehr.

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Wie kann ein Mieter sein Vorkaufsrecht ausüben?

Möchte ein Mieter sein Vorkaufsrecht ausüben, so kann er die Wohnung zu den Konditionen erwerben, zu denen ein Dritter die Wohnung verbindlich erwerben möchte. Voraussetzung dafür ist ein bereits unterschriebener, rechtswirksamer Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer der Immobilie und einem Dritten (siehe § 463 BGB).