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Wie kann ein Bewahrungshelfer unterstellt werden?

Wie kann ein Bewährungshelfer unterstellt werden?

Auf Bewährung. Setzt das Gericht bereits bei Verurteilung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aus oder wird der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt, kann der Verurteilte für die Dauer der Bewährungszeit einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Dieser hat sowohl unterstützende als auch kontrollierende Aufgaben.

Was hat mit der Bewährungszeit zu tun?

Die Bewährungszeit hat nichts mit der Dauer der Freiheitsstrafe zu tun. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, eine Bewährungszeit von zwei Jahren oder länger festgelegt werden kann.

Was sind die Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung?

Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung Sollte der Verurteilte eine weitere Straftat begehen, steht es dem Gericht frei, zu entscheiden, wie diese neue Straftat behandelt wird. Es kann dabei nicht pauschal gesagt werden, dass der Verurteilte seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss, der Einzelfall ist ausschlaggebend.

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Wie kommt es zu einem Widerruf der Bewährungsaussetzung zu?

Zu einem Widerruf kommt es, wenn während der Bewährungszeit eine Straftat begangen wird oder gegen Auflagen und Weisungen beharrlich verstoßen wird. Wird die Bewährungsaussetzung widerrufen, muss der Verurteilte die Freiheitsstrafe im Justizvollzug verbüßen.

Was sind die Aufgaben eines Bewährungshelfers?

Die Aufgaben von einem Bewährungshelfer sind dabei viel umfassender gestaltet, als zunächst angenommen. § 56d Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) definiert die Aufgaben eines Bewährungshelfers wie folgt: “Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite.

Wie ist die Bewährungshelferin geregelt?

Diese sind in § 56d Abs. 3 StGB geregelt, der wie folgt lautet: „Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite.

Was kann der Bewährungshelfer weitergeben?

Durch die regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung des Verurteilten kann der Bewährungshelfer etwa auch Verstöße gegen Auflagen und Weisungen weitergeben. Teil des Berichts können dabei aber auch nicht eingehaltene Absprachen zwischen Bewährungshelfer und betreutem Straftäter sein.