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Wie kann ein Bauvertrag ausgelegt werden?

Wie kann ein Bauvertrag ausgelegt werden?

Grundsätzlich kann ein Bauvertrag nach Vorschriften des BGB (bürgerliches Gesetzbuch) oder nach VOB (allg. Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) ausgelegt sein. Für beide Grundlagen gibt es spezifische Vorlagen, die die notwendigen Regelungen und Rahmenbedingungen beinhalten.

Wer ist der Bauträger und der eigentliche Eigentümer?

Für die Dauer der Bauzeit ist der Bauträger Grundstückseigentümer und der eigentliche Bauherr. Erst nach Vollendung des Baus wird der Auftraggeber zum tatsächlichen Eigentümer. Wer einen Vertrag mit dem Bauträger abschließen will, muss ihn darum in der Regel vom Notar beurkunden lassen.

Wer will einen Vertrag mit dem Bauträger abschließen?

Wer einen Vertrag mit dem Bauträger abschließen will, muss ihn darum in der Regel vom Notar beurkunden lassen. Anders als beim Kauf einer Bestandsimmobilie muss der Bauherr nicht die gesamte Bausumme auf einmal überweisen.

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Wie endet ein Bauvertrag mit einer Vertragspartei?

Ein Bauvertrag endet für gewöhnlich mit der Begleichung gegenseitiger Ansprüche – das heißt mit Fertigstellung des Hauses und Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Falls nötig kann ein Bauvertrag – wie jeder andere Vertrag auch – aber jederzeit von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt werden.

Was ist ein Abgrenzungskriterium für einen Bauvertrag?

Ein weiteres Abgrenzungskriterium hat der Gesetzgeber in Paragraf 650a BGB vorgegeben. Demnach handelt es sich immer dann um einen Bauvertrag, wenn eine Bauleistung für den Gebrauch oder die Instandhaltung des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung ist. „Das ist eine sehr weitgefasste Definition“, sagt Woll.

Was sind Vorlagen für Bauverträge?

Vorlagen für Bauverträge, die hier mit wenigen Klicks nachvollzogen und heruntergeladen werden können, sind anwaltsgeprüft und somit als rechtssicher anzusehen. Sie spiegeln inhaltlich und strukturell das Gewohnheitsrecht in diesem Bereich wider. Immer wieder gibt es Nachrichten von Insolvenzen im Baubereich.

Ist der Bauvertrag explizit geregelt?

Im Bauvertrag ist explizit zu klären, auf welcher Basis er fußt. In der Praxis wird es nicht selten der Fall sein, dass beide Partner eigene allgemeine Geschäftsbedingungen haben. Zu klären ist dann, ob und wenn ja in welchem Umfang diese gelten. Natürlich ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass sich die Regelungen nicht widersprechen.

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