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Wie kann der alte Vermieter Nachzahlungsansprüche freistellen?
Allerdings kann der alte Vermieter Nachzahlungsansprüche an den neuen Vermieter abtreten. Der neue Vermieter kann seinerseits den bisherigen Vermieter von Rückzahlungsansprüchen freistellen und diese an die Mieter selbst leisten.
Kann der neue Vermieter die Rückzahlungsansprüche selbst leisten?
Der neue Vermieter kann seinerseits den bisherigen Vermieter von Rückzahlungsansprüchen freistellen und diese an die Mieter selbst leisten. Generell hat ein Vermieterwechsel keinen Einfluss auf die Mietkaution. Erfolgt der Eigentümerwechsel, geht die geleistete Mietkaution automatisch auf den neuen Eigentümer über.
Wie kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Vermietern?
Geht es zum Beispiel um die Nebenkostenabrechnung oder die Mietkaution, kommt es verhältnismäßig sehr häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, die auch vor Gericht landen. Wenn Sie den Vermieter grundlos anzeigen, droht Ihnen unter Umständen eine Kündigung.
Ist der Mieter von Eigentumswechsel befreit?
Wird der Mieter von Eigentumswechsel in Kenntnis gesetzt, wird er von den Mietzahlungen an den neuen Besitzer für den laufenden Monat befreit, wenn er die Miete bereits an den früheren Vermieter gezahlt hat.
Hat der neue Vermieter keinen Anspruch auf den alten Mietvertrag?
Auch wenn der neue Vermieter meint, dass sein Name im alten Vertrag nicht drin steht und der Mietvertrag aktualisiert werden muss, einen Anspruch hierauf hat er nicht. Selbst dann nicht, wenn bisher nur eine mündliche Absprache mit dem ehemaligen Mieter abgeschlossen wurde.
Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?
Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.
Was gilt für Vermieter vor dem Einzug in die Wohnung?
Vermieter sollten bedenken, dass dieses Rücktrittsrecht auch für Mieter gilt. Überlegt es sich der Mieter vor dem Einzug in die Wohnung noch einmal anders, kann er den Vertrag aufgrund des Rücktrittsrechts aufheben. Dies gilt allerdings nur, solange der Mieter die Wohnung noch nicht bezogen hat.