Wie ist die Verteilung der Zuständigkeiten im Bund?
Die Anzahl der Länder und die Verteilung der Zuständigkeiten im Bund kann nach dem Grundgesetz verändert werden (Art. 29 Abs. 1 Satz 1) – beides ist auch mehrfach geschehen, vor allem durch die Wiedervereinigung Deutschlands 1990 sowie durch Föderalismusreformen, etwa in den Jahren 2006, 2009 und 2017.
Welche Aufgaben haben Bund und Länder für die Kommunen?
Bund und Länder weisen ihnen die Aufgaben und entsprechende Finanzmittel zu. Staatsrechtlich gehören sie zur Ebene der Länder, die über Kommunalverfassungen und Gemeindegrenzen bestimmen. Kommunen sind aber am nächsten am Bürger – und setzen damit vieles um, was Bund und Länder aushecken. Zum Beispiel: Wichtige Pflichtaufgaben der Kommunen •
Was ist die Flächennutzung in den Bundesländern?
„Flächennutzung in den Bundesländern“). Die Art der Flächennutzung beeinflusst die biologische Vielfalt und die Umweltbelastung. Viele Tier- und Pflanzenarten profitieren etwa von einer extensiven Bewirtschaftung von Äckern und Weiden.
Wie hat der Bund Einfluss auf die Gesetzgebung?
Durch Aufgabenverlagerungen und durch die zunehmende Verflechtung von Zuständigkeiten hat der Bund allerdings über Jahrzehnte zunehmend an Einfluss gewonnen. Gleichwohl bleiben die Länder auch auf Gebieten, auf denen ausschließlich der Bund zuständig ist, über ihre Mitwirkung an der Gesetzgebung im Bundesrat (Art. 50) beteiligt.
Wie stimmt der Bundesrat mit dem deutschen Vertrag zu?
Der Bundesrat stimmt dem Deutschlandvertrag und dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zu. Mit dem zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik geschlossenen Deutschlandvertrag erlangt die Bundesrepublik die „volle Macht über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“.
Wie wirken die Länder an der Bundesgesetzgebung?
Bei in der Kompetenz des Bundes stehenden Gesetzgebungsbefugnissen wirken die Länder über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Auf Bundesebene steht die Bundesregierung an der Spitze der Verwaltung.
Ist die Gliederung des Bundes in Länder zulässig?
Nach dem Grundgesetz ist es jedoch nicht zulässig, „die Gliederung des Bundes in Länder“ oder „die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung“ preiszugeben (Art. 79 Abs. 3).