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Wie ist die Rechtslage bei sexualisierter Gewalt?

Wie ist die Rechtslage bei sexualisierter Gewalt?

Wie ist die Rechtslage bei sexualisierter Gewalt? Die meisten Formen sexualisierter Gewalt sind Straftaten. Vergewaltigung und sexueller Missbrauch gehören ebenso dazu wie sexuelle Nötigung oder bestimmte Formen der sexuellen Belästigung. Seit 2016 gilt im Strafrecht: Nein heißt nein.

Wo beginnt sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt beginnt bei anzüglichen Sprüchen oder Gesten und reicht über unerwünschte Berührungen (Befummeln, Begrabschen) und exhibitionistische Handlungen (= Entblößen vor anderen Menschen mit sexueller Motivation) bis zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung.

Wie kann eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden?

Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss ein entsprechender Strafantrag gestellt werden, wie aus § 194 StGB hervorgeht. Der Strafantrag wird dabei durch den Geschädigten selbst gestellt. Mittels des Antrags drückt dieser seinen Wunsch nach strafrechtlicher Verfolgung aus.

Wie kann eine Anzeige strafrechtlich verfolgt werden?

Anzeige. Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss ein entsprechender Strafantrag gestellt werden, wie aus § 194 StGB hervorgeht. Der Strafantrag wird dabei durch den Geschädigten selbst gestellt. Mittels des Antrags drückt dieser seinen Wunsch nach strafrechtlicher Verfolgung aus.

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Was ist ein Sonderfall der gewöhnlichen Beleidigung nach § 185 StGB?

Einen Sonderfall der gewöhnlichen Beleidigung nach § 185 StGB bildet die sexuelle oder sexualbezogene Beleidigung. Damit von dieser ausgegangen werden kann, sieht es die Rechtsprechung als Voraussetzung, dass aus dem Verhalten des Täters eine sexuell herabsetzende Bewertung des Opfers hervorgeht und der Täter genau dies auch bezwecken wollte.

Was ist eine Belästigung?

Als Belästigung bezeichnet man zum Einen eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG), wenn die öffentliche Ordnung dadurch unmittelbar beeinträchtigt wird und zum Anderen im Rahmen des neuen sog. “ Grapsch-Paragraphen “ (§ 184i StGB) die Vornahme von körperlichen Berührungen entgegen den Willen einer anderen Person.