Wie ist die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs erhöht?
Die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs, das nach links abbiegt, ist gegenüber derjenigen eines unter normalen Umständen geradeaus fahrenden Fahrzeugs erhöht. Bestehen für den Linksabbieger erschwerte Sichtverhältnisse auf den Gegenverkehr, führt dies zu einer weiteren Erhöhung der Betriebsgefahr.
Was schließt den Gebrauch des Kraftfahrzeuges ein?
Der Begriff des Gebrauches schließt den Betrieb des Kraftfahrzeuges iS des § 7 StVG ein, geht aber auch darüber hinaus (BGH Urteil vom 23. Februar 1977 – IV ZR 59/76 – VersR 1977, 418, 419 mw Nachw).
Ist der Führerscheinentzug nicht nur Autofahrern droht?
Der Führerscheinentzug droht nicht nur Autofahrern Ist ein Verkehrsteilnehmer oftmals zu schnell unterwegs, droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Beide Maßnahmen können jedoch nicht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen eintreten.
Ist die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge erhöht?
Bei ungeklärtem Sachverhalt hat aus der Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge Schadensteilung zu erfolgen, sofern kein Anscheinsbeweis zur Anwendung kommt. Die Tatsachen für eine erhöhte Betriebsgefahr können nur berücksichtigt werden, wenn sie erwiesen sein.
Was ist das Strafmaß für eine fahrlässige Körperverletzung?
Das Strafmaß, das die fahrlässige Körperverletzung vorsieht, liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Die fahrlässige Körperverletzung ist mithin als Vergehen ausgestaltet. Ein Vergehen ist stets zu unterscheiden von einem Verbrechen.
Wie kann der Halter eines Kraftfahrzeugs seinen Personenschaden geltend machen?
Der Halter eines Kraftfahrzeugs, der von dem mitversicherten Fahrer durch dessen Gebrauch verletzt worden ist, kann seinen Personenschaden mit der Direktklage gegen seinen Haftpflichtversicherer geltend machen. Der Versicherer kann diesem Anspruch jedoch den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten,…