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Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Scheidung?

Die Anwaltskosten bei einer Scheidung können hoch sein. Es handelt sich dabei nicht um einen festgelegten und pauschalen Betrag, der bei jeder Scheidung anzunehmen ist. Vielmehr setzt er sich zusammen aus einzelnen Pauschbeträgen und Teilsummen, die sich je nach Einzelfall voneinander unterscheiden können.

Wie sind die tatsächlichen Kosten bei der Scheidung ermittelt?

Das System zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten bei Scheidung ist dann sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren als auch für Gerichtskosten gleich: Steht der Gegenstandswert bzw. Streitwert (Verfahrenswert) fest, ist die für diesen Wert geltende Gebühr aus den jeweiligen gesetzlichen Tabellen zu entnehmen.

Ist die Scheidung nur ein Anwalt beauftragt?

Die Scheidungskosten lassen sich aber erheblich sparen, wenn für das Scheidungsverfahren nur ein Anwalt beauftragt wird. Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung, wo sich das Paar über die Gütertrennung einig ist oder bereits ein Ehevertrag alles regelt, macht die Beauftragung nur eines Anwalts Sinn.

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Wie teuer ist eine Scheidung?

Die günstigste Variante ist stets die einvernehmliche Scheidung mit bestehender Konvention, eine Scheidungsklage dagegen kann schnell einmal mehrere zehntausend Franken kosten. Wie teuer eine Scheidung zu stehen kommt, hängt aber auch davon ab, in welchem Kanton man lebt.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Beispielsweise kostet eine einvernehmliche Scheidung bei einem Verfahrenswert von 4.000 Euro circa 1.130 Euro. Dreiviertel der Kosten werden für den Anwalt benötigt, während ein viertel für das Gericht aufgebraucht werden.

Welche Kosten sind bei einer Scheidung zu tragen?

Bei einer Scheidung sind Gerichts- sowie Anwaltskosten zu tragen. Die Höhe der Kosten bemisst sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgelegt wird. Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt durchführbar. Bei finanziellen Engpässen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Ist der Kostenaufwand für die Scheidung anders?

Haben die Ehegatten den Kostenaufwand für die Hochzeit noch in freudiger Erwartung ihrer gemeinsamen Zukunft getätigt, ist dies bei der Scheidung anders. Wer die „Fessel der Ehe“ sprengen und die Scheidung will, muss zahlen. Doch kaum jemand weiß wirklich, welche Kosten anfallen.

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Was sind die Kosten für eine Scheidung?

Sollten Sie noch eine Rechtsberatung wahrnehmen, müssen Sie selbstverständlich die Kosten für diese hinzurechnen. Für eine einvernehmliche Scheidung fallen folgende Kosten und Gebühren an: Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam. Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro für beide Ehepartner gemeinsam.

Wer von den Ehegatten was von den Kosten bei der Scheidung zahlen muss?

Wer von den Ehegatten was von den Kosten bei Scheidung zahlen muss Einvernehmliche Scheidung: Gemeinsam wird es billiger Verfahrenkostenhilfe: Auch eine kostenlose Scheidung ist möglich Der Sonderfall: Verfahrenskostenvorschuss vom Ehegatten – und zwar für die Scheidung

Was sind die Kosten für eine strittige Scheidung?

Bei einer strittigen Scheidung muss mit folgenden Scheidungskosten gerechnet werden: Kosten für die Scheidungsklage und die Gerichtsverhandlung: 312 Euro. Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro. Kosten für die Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro Pauschalgebühr.