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Wie hoch müssen die Schulden für eine Privatinsolvenz sein?
Eine bestimmte Mindesthöhe für die Schulden besteht nicht. Es steht also in Ihrem eigenen Ermessen, ob Sie das Insolvenzverfahren beginnen möchten. Eine Privatinsolvenz dient zur Befreiung der Schulden und hat somit positive Folgen für den Schuldner.
Welche Schulden kann ich nicht in die Privatinsolvenz?
Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Forderungen aus zinslosen Darlehen. Nach § 302 Nr. 2 – 3 InsO werden Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder sowie Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Was darf man und was darf man nicht bei Insolvenz?
Insolvenzverwalter abtreten. Was darf ich in der Privatinsolvenz und was nicht? Der Schuldner darf im Prinzip alles tun, was die Befriedigung seiner Insolvenzgläubiger nicht gefährdet. Er muss jedoch den pfändbaren Anteil seines Einkommens abgeben und einigen Obliegenheiten nachkommen, die wir hier näher erläutern.
Welche Möglichkeiten im Insolvenzverfahren gibt es?
Bei einer Privatinsolvenz gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Schuldner, seine Entschuldung zu erreichen. Dabei kann er neben einem außergerichtlichen Ausgleich auch ein Sanierungsverfahren anstreben oder per Zahlungsplan die Forderungen bedienen. Zusätzlich kommt auch ein Abschöpfungsverfahren in Frage.
Was muss ich dem Insolvenzverwalter melden?
Dem Insolvenzverwalter sind regelmäßig unaufgefordert alle Einkommensnachweise (z. B. Verdienstab- rechnungen, Rentenbescheide, ALG-Bescheide etc.) für die Zeit ab Verfahrenseröffnung vorzulegen, ebenso die Nachweise zu bestehenden Unterhaltsverpflichtungen und zu dem Einkommen der unter- haltsberechtigten Personen.
Welche 3 Insolvenzverfahren gibt es?
Insolvenzverfahren (Sanierungsverfahren – Konkursverfahren) und Reorganisationsverfahren.
Was ist die Voraussetzung für eine Privatinsolvenz?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die banalste der Voraussetzungen zur privaten Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Schulden allein reichen nicht aus: Der Betroffene muss auch außerstande sein, diese zu bezahlen. Er darf also keine Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Lebensversicherungen – besitzen.