Inhaltsverzeichnis
Wie groß ist die USCIS in den Vereinigten Staaten?
Die USCIS hat flächendeckend ca. 250 Außenstellen (Field Office) in den gesamten Vereinigten Staaten und im Ausland, z. B. am Generalkonsulat der USA in Frankfurt am Main. Commons: United States Citizenship and Immigration Services – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien. Offizielle Website (englisch)
Wie können sie die neuesten Mitteilungen anzeigen lassen?
Im Sperrbildschirm öffnen. Sie können sich die neuesten Mitteilungen schnell auf dem Sperrbildschirm anzeigen lassen, indem Sie das iPhone anheben * oder den Ruhezustand des iPad beenden. Außerdem können Sie Folgendes auf dem Sperrbildschirm tun:
Welche Hinweise gibt es in der Mitteilungszentrale?
Die Mitteilungszentrale zeigt deinen Mitteilungsverlauf an. Hier kannst du zurückscrollen, um zu erfahren, was du verpasst hast. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Hinweise in der Mitteilungszentrale anzuzeigen:
Wie muss der US-Arbeitgeber eine Petition beim US-Unternehmen einreichen?
Bei den meisten US-Arbeitsvisa muss der US-Arbeitgeber vorab eine Petition beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) in den USA mit umfangreichen Unterlagen zum US-Unternehmen, der Unternehmensgruppe sowie zum Mitarbeiter einreichen.
https://www.youtube.com/watch?v=kOyvAQnzTbk
Hat der Empfänger die Mail noch zur Kenntnis genommen?
Der Empfänger hat sie dann noch während der üblichen Geschäftszeit zur Kenntnis zu nehmen, also von seinem Mailserver abzurufen. Tut er das nicht, gilt die Mail trotzdem spätestens mit Geschäftsschluss als zugegangen.
Wann ist die Frist für E-Mails aufgestellt?
E-Mails), wobei die Frist grundsätzlich erst mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt, der Konzernabschluss aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist.
Ist eine E-Mail zugegangen?
Eine E-Mail gilt bei im Geschäftsbetrieb dann als zugegangen, wenn sie unmittelbar nach ihrer Absendung in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt. Der Empfänger hat sie dann noch während der üblichen Geschäftszeit zur Kenntnis zu nehmen, also von seinem Mailserver abzurufen.