Wie groß darf man ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen?
Dieses Gesetz gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Für größere Bauten muss immer eine Baugenehmigung beantragt werden. Weiter ist vorgeschrieben, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf.
Wann braucht man eine Baugenehmigung?
Es ist allgemein bekannt, dass man eine Baugenehmigung benötigt, wenn man ein Haus bauen möchte. Doch nicht nur im Falle des Neubaus braucht man grundsätzlich eine entsprechende Genehmigung der Baubehörde. Eine Genehmigungspflicht kann auch dann bestehen, wenn ein Umbau, Anbau oder eine Erweiterung geplant ist.
Was ist genehmigungsfrei?
Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet, dass kein Bauantrag gestellt werden muss. Stattdessen muss der Bauherr sein Bauvorhaben lediglich „anzeigen“, weshalb auch vom Anzeigeverfahren oder vom vereinfachten Genehmigungsverfahren gesprochen wird.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Auch bei der Frage, ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist, kommt es auf die Bauordnungen der Bundesländer an. Diese können unterschiedlich sein, wodurch die Frage nach der Genehmigungspflicht von Bauvorhaben nicht pauschal beantwortet werden kann.
Wie obliegt eine Baugenehmigung in Deutschland?
Die Erteilung von Baugenehmigungen obliegt in Deutschland grundsätzlich den Bundesländern selbst. Der Antrag auf eine Baugenehmigung ist also bei der lokalen Bauaufsichtsbehörde beziehungsweise bei der Kommune einzureichen.
Ist die Baugenehmigung ohne Architekten möglich?
In der Regel ist es nicht möglich, die Baugenehmigung ohne Architekten zu beantragen – allein die Nachweise über die zulässige Statik des Gebäudes machen es nötig, einen Fachmann oder eine Fachfrau zu beauftragen. Nach Bearbeitung des Antrags erfolgt die Erteilung oder Absage per Bescheid der Behörde.
Wie ist die Baugenehmigung für Privatpersonen entscheidend?
Auch auf Privatgrund ist eine Baugenehmigung zu beantragen. Für Privatpersonen ist das Baugesetzbuch jedoch so gut wie nie von Bedeutung, da nur höchst selten ein privater Bauherr öffentlichen Raum bebauen will. Für Privatleute sind andere, zivile Gesetze wie der Nachbarschaftsschutz und die Bestimmungen zum Privateigentum entscheidender.