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Wie gehe ich bei der Sperrung der Zufahrt vor?

Wie gehe ich bei der Sperrung der Zufahrt vor?

Das Versperren der Einfahrt durch bspw. parkende Autos stellt mithin eine Beeinträchtigung des Fahr- und Wegerechts dar. Wie gehe ich bei Sperrung der Zufahrt vor? Zunächst wäre es empfehlenswert den Nachbarn persönlich dazu aufzufordern die Zufahrt in Zukunft nicht mehr zu versperren.

Kann der Eigentümer die Zufahrt abschleppen lassen?

Voraussetzung ist aber, dass der Eigentümer die Zufahrt genau in dieser Zeit auch nutzen möchte. Er darf also nur abschleppen lassen, wenn er beeinträchtigt ist. Nur dann kann er auch die Kosten für das Abschleppen den Halter des Autos in Rechnung stellen. Der Eigentümer muss somit dulden, wenn seine Zufahrt mal kurzfristig zugestellt ist.

Kann man eine eigene Zufahrt zu seinem Haus errichten?

Nicht jedes Haus grenzt direkt an eine Straße. Dies hat zur Folge, dass nicht jeder Eigentümer eine eigene Zufahrt zu seinem Haus errichten kann. Dementsprechend müssen Bewohner von Hinterliegergrundstücken gezwungenermaßen die Zufahrt der Nachbarn mitnutzen.

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Wie ist das Parken vor einer Garageneinfahrt zu unterlassen?

Grundsätzlich ist das Parken vor einer Garageneinfahrt zu unterlassen, da hierdurch der Besitzer behindert wird, indem er nicht aus der Unterstellmöglichkeit herausfahren bzw. in diese einfahren kann.

Ist es empfehlenswert die Zufahrt nicht mehr zu versperren?

Zunächst wäre es empfehlenswert den Nachbarn persönlich dazu aufzufordern die Zufahrt in Zukunft nicht mehr zu versperren. Hat dies allerdings keinen Erfolg, so ist die Aufforderung nochmal schriftlich per Einschreiben zu wiederholen. Fruchtet dies erneut nicht, ist es möglich auf Beseitigung bzw. Unterlassung zu klagen.


Wie kann ich Schäden an der Garagenzufahrt beheben?

Schäden an der Garagenzufahrt sollten so schnell wie möglich behoben werden, denn während kleine Risse in Betonzufahrten sich recht einfach reparieren lassen, kann es bei größeren Schäden nötig sein, die gesamte Einfahrt zu erneuern. Wie die Sanierung möglich ist, hängt von dem gewählten Bodenbelag für die Garagenzufahrt ab.

Ist das Parken vor Einfahrten gestattet?

Grundsätzlich gilt: Das Parken vor Ein- oder Ausfahrten ist nicht gestattet und stellt demnach eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Abs. 3 Nr. 3, 5 StVO dar. Im Interesse des Nachbarschaftsfriedens ist es trotzdem hilfreich den Nachbarn persönlich auf die Problematik aufmerksam zu machen.

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