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Wie funktioniert eine Zweitmeinung?

Wie funktioniert eine Zweitmeinung?

Eine Zweitmeinung soll als unabhängige, neutrale ärztliche Meinung abgegeben werden. Sie soll sich auf die Beratung des Patienten zur Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und zu möglichen eingriffsvermeidenden Behandlungsalternativen fokussieren.

Wie hole ich eine ärztliche Zweitmeinung ein?

Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt hierüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist.

Kann man sich Zweitmeinung einholen?

Ja. Das Gesetz sieht ein geregeltes Verfahren zur Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen vor. Hier muss der Arzt zehn Tage vor Eingriff aktiv auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen.

Wie Zweitmeinung einholen?

Wie 2 Arztmeinung einholen?

Wer hat Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung?

Für die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung gibt es seit 2015 eine Anspruchsgrundlage in § 27b SGB V, die parallel zur freien Arztwahl besteht. Der Anspruch besteht vor bestimmten planbaren Eingriffen, die die Gefahr eine Indikationsausweitung in sich tragen.

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Was bedeutet die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung?

Die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung (second-opinion) bedeutet den Wunsch eines Patienten, im Rahmen der freien Arztwahl einen weiteren Arzt zur Behandlung hinzuzuziehen.

Welche ärztliche Zweitmeinung ist gesetzlich geregelt?

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen dafür die Kosten übernehmen. Gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung besteht nur bei planbaren Eingriffen (z.B. OP). Welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind ist bisher nicht geregelt, da eine verbindliche Richtlinie auf sich warten lässt.

Wie weist der Arzt auf die eingriffsspezifische Entscheidungshilfe hin?

Die Ärztin oder der Arzt weist zudem auf die eingriffsspezifische Entscheidungshilfe des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Internet hin und teilt dem Patienten mit, wo eine Liste mit entsprechenden Zweitmeinerinnen und Zeitmeinern bereitsteht.