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Wie findet man Gerichtsentscheidungen?

Wie findet man Gerichtsentscheidungen?

Nicht alle Gerichtsentscheidungen werden veröffentlicht, aber die wichtigsten finden Sie in Zeitschriften oder juristischen Datenbanken. Die meisten Entscheidungen deutscher Gerichte sind im Volltext in der Datenbank juris verfügbar.

Wie suche ich nach Urteilen?

Urteile lassen sich anhand des Aktenzeichens schnell und problemlos mit der Suchfunktion „Urteile nach Aktenzeichen“ finden. Mittels der Suche „Urteile nach Aktenzeichen“ erhält man gezielt Informationen zu einem speziellen Verfahren an einer bestimmten Gerichtsinstanz.

Wo finde ich Gerichtsurteile Österreich?

Mit der kostenlos zur Verfügung gestellten Judikaturdokumentation der Justiz (Link nachstehend) haben Sie Zugang zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, der Oberlandesgerichte, der Landesgerichte und einiger ausländischer Gerichte in Form von Entscheidungstexten und – aus diesen Entscheidungstexten gebildeten – …

Was finden sie in unserem Gerichtsverzeichnis?

In unserem Gerichtsverzeichnis finden Sie die Kontaktdaten – Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail sowie Website – der für Sie zuständigen Gerichte und Behörden nach Postleitzahl, Ort und Ihrem Bundesland.

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Wie rufen sie bei dem Gericht an?

Rufen Sie bei dem Gericht an. Erklären Sie, dass Sie eine schriftliche Anfrage verfassen und bitten Sie um das Aktenzeichen des Urteils. Erfragen Sie außerdem, ob Sie sogenannte „Kostenmarken“ an das Gericht schicken müssen, um eine Urteilsausfertigung zu bekommen.

Welche Gerichte gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?

In unserem Gerichtsverzeichnis finden Sie die Kontaktdaten – Postanschrift, Telefon, Fax, E-Mail sowie Website – der für Sie zuständigen Gerichte und Behörden nach Postleitzahl, Ort und Ihrem Bundesland. In der Bundesrepublik Deutschland gibt insgesamt 1109 Gerichte, deren Zuständigkeitsbereich entweder den Bund oder die Länder umfasst.

Was ist die Justizgerichtsbarkeit?

Auch unter der Bezeichnung Justizgerichtsbarkeit bekannt, setzt sich diese aus allen Gerichten zusammen, die sich mit Zivilsachen, also Familiensachen, bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen beschäftigen: dem Bundesgerichtshof, den Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten.