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Wie erhalten sie den Beratungshilfeschein beim zustandigen Amtsgericht?

Wie erhalten sie den Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht?

Sie können den Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Um beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein auf Antrag zu erhalten, müssen Sie die folgenden Unterlagen in der dortigen Rechtsantragsstelle einreichen: ausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF)

Wie können sie einen Antrag bei einem Betreuungsgericht stellen?

Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Vordrucke gibt es zum Beispiel bei den Reguvis Fachmedien. Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist. Wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig ist, bestimmt das Gericht einen Betreuer.

Kann das Gericht die Betreuung ablehnen?

Nur wenn jemand innerhalb kurzer Zeit immer wieder einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung stellt, kann das Gericht es ablehnen. Fällt der Grund für eine Betreuung weg, muss das Gericht die Betreuung aufheben.

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Was muss der Betreuer dem Gericht übersenden?

Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Gericht einen Bericht übersenden. Das Gericht prüft dadurch, ob der Betreuer richtig und gut für den Betreuten gehandelt hat. Ärzte, Verwandte, Familienangehörige oder auch Freunde können Beschwerden oder Anmerkungen beim Gericht einreichen.

Wie soll das Gericht über eine Streitigkeit entscheiden?

Die Idee dahinter ist, dass möglichst das Gericht über eine Streitigkeit entscheiden soll, in dem das Haus oder Wohnung, um die es geht, belegen ist. Darüber hinaus wird ein ausschließlicher Gerichtsstand häufig auch vertraglich vereinbart (bspw. in AGB).

Wie ist der allgemeine Gerichtsstand bestimmt?

Darüber hinaus gibt es noch den ausschließlichen Gerichtsstand, der gegenüber dem allgemeinen und den besonderen Gerichtsständen Vorrang hat. Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt (§ 13). Bei juristischen Personen ist dagegen der Sitz maßgeblich (§ 17).

Welche Gerichtsstände gibt es in zivilrechtlichen Verfahren?

In zivilrechtlichen Verfahren gibt es häufig mehrere Gerichtsstände, zwischen denen der Kläger die Wahl hat (§ 35 ZPO ). Dabei wird zwischen dem allgemeinen Gerichtsstand und den besonderen Gerichtsständen unterschieden. Darüber hinaus gibt es noch den ausschließlichen Gerichtsstand, der gegenüber dem allgemeinen und den besonderen…

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