Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie dürfen Garagen an die Grenze gebaut werden?
- 2 Wie darf ein Gartenhaus an die Grenze angebaut werden?
- 3 Warum dürfen die Nachbarn die gemeinschaftliche Anlage nutzen?
- 4 Wie ist die Grenzbebauung geregelt?
- 5 Ist ein Gebäude über die Grenze hinausgebaut worden?
- 6 Was gilt für Garagen im Baurecht?
- 7 Ist eine Garage genehmigungsfrei?
Wie dürfen Garagen an die Grenze gebaut werden?
In Hessen dürfen Garagen ohne Baugenehmigung an die Grundstücksgrenze gebaut werden, sofern sie innerhalb der Baulinie entstehen und eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten. Landesrechtlich bestehen die Regelungen, dass dann, wenn der Nachbar bereits an die Grenze gebaut hat, der andere ebenso direkt an die Grenze bauen darf.
Wie darf ein Gartenhaus an die Grenze angebaut werden?
Landesrechtlich bestehen die Regelungen, dass dann, wenn der Nachbar bereits an die Grenze gebaut hat, der andere ebenso direkt an die Grenze bauen darf. So darf ohne Weiteres ein Gartenhaus o. ä. an eine Grenzgarage (ohne jegliche Beschädigung) angebaut werden.
Ist die Grenzbebauung zulässig für Gebäude auf der Grundstücksgrenze?
Gebäude auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn ein Bebauungsplan eine geschlossene Bebauung vorsieht (bei Reihenhäusern) oder wenn die nähere Umgebung durch eine geschlossene Bebauung geprägt ist. Auch zulässig ist eine Grenzbebauung für bestimmte Gebäude, die keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten.
Warum dürfen die Nachbarn die gemeinschaftliche Anlage nutzen?
Die Nachbarn dürfen die gemeinschaftliche Anlage grundsätzlich gemeinschaftlich nutzen. Dabei ist das Nutzungsrecht nicht beschränkt auf den Teil der Grenzanlage, der auf dem Grundstück des nutzenden Eigentümers steht. Allerdings ist das Nutzungsrecht beschränkt auf den Zweck der Grenzeinrichtung (zum Beispiel Betreten, Lagern, Befahren).
Wie ist die Grenzbebauung geregelt?
Gerade die Grenzbebauung führt immer wieder zu Streitigkeiten mit den Nachbarn, zum Beispiel dann, wenn an der Garage auf der Grenze Arbeiten vorgenommen werden müssen, die nur vom Nachbargrundstück aus möglich sind. In vielen Bundesländern gibt es deshalb ein Nachbarrechtsgesetz, in dem wichtige Fragen für diesen Bereich geregelt sind.
Welche Regelungen gelten für Grenzbebauungen?
Ansonsten gelten bei Grenzbebauungen (auch im Sinne von 3.) folgende Regelungen für die Zustimmung des Nachbarn: a) Wenn der Bauherr (wegen Baulinien o. ä.) an die Grenze bauen muss, ist keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich. b) Beim Bau einer Mauer an der Grundstücksgrenze sollte der Nachbar zustimmen.
Ist ein Gebäude über die Grenze hinausgebaut worden?
Tipp: Unabhängig von den verschiedenen Vorgaben und Regelungen gilt, dass ein Gebäude nicht über die Grenze zum Nachbarn hinausgebaut werden darf. Ist dies der Fall, kann der Nachbar Einspruch erheben und unter Umständen sogar einen Rückbau fordern. Bebauungsplan beachten!
Was gilt für Garagen im Baurecht?
Anders als bei Wohngebäuden müssen für Garagen verschiedene Regelungen im Baurecht nicht in jedem Fall eingehalten werden. Dies gilt zum Beispiel hinsichtlich der Abstandsflächen zu anderen Gebäuden und damit auch für die Grenzbebauung. Dennoch sind beim Bau der Garage auf eine Grundstücksgrenze verschiedene wichtige Aspekte zu berücksichtigen.
Ist die Bebauung zu einem privaten Nachbarn möglich?
Wenn die Abstandsflächen zu einem privaten Nachbarn hin überschritten werden, so ist eine solche Bebauung im Einzelfall trotzdem möglich. Dies ist dann gegeben, wenn der Nachbar seine Zustimmung hierzu erteilt. Dies ist möglich, weil die gesetzlichen Bestimmungen zu den Abstandsflächen die Interessen des Nachbarn schützen sollen.
Ist eine Garage genehmigungsfrei?
Die Errichtung einer Garage direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück ist außerdem dann genehmigungsfrei, wenn der Nachbar selber ein Gebäude besitzt, das direkt an der Grundstücksgrenze gebaut ist. Zu beachten ist dann jedoch die Anbauverpflichtung- das neue Gebäude muss zum bereits an der Grenze bestehenden Gebäude passen.