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Wie darf ein Arbeitgeber den Arbeitsort festlegen?

Wie darf ein Arbeitgeber den Arbeitsort festlegen?

Arbeitsort. Ein Arbeitgeber darf laut Gewerbeordnung den Arbeitsort festlegen. Doch auch hier stößt das Weisungsrecht an Grenzen. Hat zum Beispiel ein Betrieb einen Standort in Dortmund und einen in Bochum, dann kann der Arbeitgeber einen Angestellten anweisen, nicht länger in Dortmund zu arbeiten, sondern in Bochum.

Wie kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung näher bestimmen?

Dort heißt es: „Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen.“ Anders formuliert: Ein Chef darf festlegen, wer was wann und wo macht. Allerdings hat das Weisungsrecht Grenzen: Weisungen dürfen weder gegen Gesetze und das Persönlichkeitsrecht verstoßen noch unbillig sein.

Wie viele Tage pro Jahr hat der Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Mindesturlaub?

Nimmt der Arbeitnehmer zwar den gesetzlichen Mindesturlaub, lässt aber darüber hinausgehende Tage verfallen, hat der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht ohnehin erfüllt. Wie viele Tage pro Jahr Mitarbeitern zustehen, hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab.

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Wie viele Tage pro Woche müssen Mitarbeitern zustehen?

Wie viele Tage pro Jahr Mitarbeitern zustehen, hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab. Bei einer Fünf-Tage-Woche liegt er laut Bundesurlaubsgesetz, Paragraf 3, bei 20 freien Arbeitstagen, bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24. Viele Tarif- oder Arbeitsverträge sehen jedoch mehr Urlaub vor.

Wer hat das Weisungsrecht im Unternehmen?

Im Unternehmen gibt der Chef die Richtung vor. Doch sein Weisungsrecht hat Grenzen. Nach einem neuen Urteil müssen Arbeitnehmer nicht mehr jede Anweisung befolgen. Alles hört auf sein Kommando – wer im Unternehmen das Sagen hat, ist klar: der Chef. Er hat ein Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt.

Welche Fürsorgepflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat eine Reihe von Fürsorgepflichten, die sich aus unterschiedlichen Gesetzen ergeben. Sehr wichtig ist das Arbeitsschutzgesetz, auf dessen Grundlage viele Rechtsverordnungen erlassen worden sind. Beispiele hierfür sind die Arbeitsstättenverordnung oder die Bildschirmarbeitsverordnung.

Wie kann ich meine eigene Arbeit hinweisen?

Der Arbeitnehmer kann zum Beispiel darauf hinweisen, dass seine eigene Arbeit liegen bleibt, wenn er sich zusätzlich um die Aufträge eines Kollegen kümmern muss. Dann kann der Chef erkennen, welche Folgen seine Anweisung hat – und welche Tätigkeit ihm wichtiger ist. Zu welcher Arbeit darf ich angewiesen werden?

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Kann der Arbeitgeber die Kündigung begründen?

Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Kündigung den Betreffenden erheblich schädigen würde, muss der Arbeitgeber die Kündigung begründen. Wobei die Tatsache allein, dass sich der Arbeitnehmer nicht impfen lassen will, in dem Fall kein hinreichender Grund wäre.

Kann ein Arbeitnehmer aus Glaubensgründen entlassen werden?

Verweigert ein Arbeitnehmer aus Glaubensgründen eine Tätigkeit, darf er nicht einfach fristlos entlassen werden. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn diese Gründe glaubhaft gemacht werden können.

Was ist das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen. Was Arbeitnehmern oft fehlt, ist das Wissen über die eigenen Rechte und Regelungen.

Welche Rechte und Pflichten stehen dem Arbeitgeber zu?

Rechte und Pflichten stehen auch dem Arbeitgeber zu. Seine Hauptpflicht besteht darin, die vereinbarte Vergütung rechtzeitig zu zahlen. Zur Hauptpflicht des Arbeitgebers gehört es zuallererst, dem Arbeitnehmer das vereinbarte Arbeitsentgelt zu zahlen. Dies kann in Form eines Gehalt oder Lohns bzw.

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Welche Nebenpflicht hat der Arbeitgeber für die Beschäftigung des Arbeitnehmers?

Ferner hat der Arbeitgeber die besondere Nebenpflicht der Beschäftigung des Arbeitnehmers, die der Arbeitnehmer durchaus gem. §§ 611, 613 i.V.m. § 242 BGB und nach Art. 1 I i.V.m. Art. 2 I GG (also dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht) einklagen kann.

Hat der Arbeitgeber die Überstunden nicht kompensiert?

Werden die Überstunden nicht kompensiert, so hat der Arbeitgeber die Überstunden „zum Normallohn plus Zuschlag von mindestens einem Viertel“ zu bezahlen. Mit anderen Worten: Die Auszahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Verhältnis 1:1,25.