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Wie darf die Polizei die Identitat einer Person feststellen?

Wie darf die Polizei die Identität einer Person feststellen?

Die Polizei darf aus bestimmten Gründen die Identität einer Person bei einer Kontrolle feststellen, der Grund dafür muss dabei genannt werden.

Kann die Polizei über einen gefährlichen Angriff Auskunft geben?

Wenn die Polizei jedoch aufgrund bestimmter Tatsachen davon ausgeht, dass die befragte Person über einen gefährlichen Angriff Auskunft geben könnte oder mit diesem sogar in Zusammenhang steht, darf sie gemäß § 35 SPG die Identität dieser Person feststellen. 2. “Ich muss meinen Namen nicht bekanntgeben.”

Warum muss man alle Fragen der Polizei beantworten?

1. “Man muss alle Fragen der Polizei beantworten.” Laut § 34 SPG ist die Polizei dazu ermächtigt, von Menschen Auskunft im Rahmen einer Gefahrenquellen-Erforschung zu verlangen und Fragen zu stellen, dabei darf jedoch keine Zwangsgewalt angewendet werden.

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Welche Fakten darf die Polizei durchführen?

Die wichtigsten Fakten im Überblick Die Polizei darf Personenkontrollen nur mit konkreter Begründung durchführen. Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.

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Was ist das richtige Verhalten bei Anweisungen durch die Polizei?

Das richtige Verhalten bei Anweisungen durch die Polizei „Bitte folgen“ – Die Polizei äußert keinen frommen Wunsc,h sondern eine verpflichtende Anweisung. Schert ein Polizeiauto zum Beispiel auf der Autobahn vor Ihnen ein und betätigt die Anzeige „Polizei!

Wie reagieren die Polizeibeamten auf den Verstoß?

Wollen die Polizeibeamten Sie aufgrund eines Verstoßes anhalten oder eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen, wird dieser Wunsch in der Regel optisch kundgetan. Hierzu kommt häufig ein sogenannter Anhaltesignalgeber zum Einsatz, der sich auf dem Dach des Polizeiwagens befindet. Dieser zeigt je nach Situation die Schriftzüge „Stop!

Wie werden die angegebenen Daten mit der Polizei verglichen?

Die angegebenen Daten werden (per Funk oder auf der Polizeiinspektion) mit dem Zentralen Melderegister verglichen. Nicht-österreichische Staatsbürger haben in Österreich dagegen die Pflicht, einen Ausweis bei sich zu haben und diesen auch auf Verlangen den Beamten zu zeigen.

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Was müssen Polizisten ausweisen?

Bei Amtshandlungen und auf Verlangen müssen sich Polizisten grundsätzlich ausweisen, vor allem, wenn Sie „unmittelbaren Zwang ausüben“, erklärt Melanie Solmecke. „Die Vorschriften variieren allerdings je nach Bundesland“.