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Wie bin ich versichert wenn ich ein anderes Auto fahre?

Wie bin ich versichert wenn ich ein anderes Auto fahre?

Bei einem entstandenen Unfall mit geliehenem Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrzeugschäden des Unfallgegners. Das gilt auch für den Fall, wenn der Fahrzeughalter selbst gar nicht gefahren ist. Allerdings kann es dann passieren, dass die Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt herunterstuft.

Wie lange ist man ein Fahranfänger?

Im weiteren Sinne können Fahrer unter 25 Jahren von den Kfz-Versicherern als Fahranfänger gewertet werden, da insbesondere bei der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.

Wer ist im Auto mitversichert?

In Ihrer Autoversicherung (Kfz-Versicherung) sind versichert: der Versicherungsnehmer (=Zulassungsbesitzer), der berechtigte Lenker oder die berechtigte Lenkerin des Kfz. Das ist die Person, die das Fahrzeug mit dem Einverständnis (mit dem Willen) des Fahrzeughalters zum Zeitpunkt eines Schadenfalles lenkt.

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Wer darf mein Auto fahren?

Bei der Frage „Wer darf mein Auto fahren?“ ist es auch wichtig zu klären, wie es sich bei einem ausländischen Fahrer verhält. Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem.

Wie lange darf ein Fremder mit meinem Auto fahren?

darf ein Fremder bis zu 20 Tagen im Jahr mit meinem Auto fahren. Es sei gesetzlich geregelt, das auch jemand der nicht in der Versicherung angegeben ist, im Notfall fahren darf. Ein Notfall könnte auch sein, das es mir, dem Fahrer, mit einmal schlecht geht.

Wer darf das Kfz Fahren?

Meist ist das gelegentliche Fahren erlaubt, wenn die jeweilige Person über 23 Jahre alt ist. Möchte diese das Kfz jedoch dauerhaft nutzen, müssen Sie die Versicherung darüber in Kenntnis setzen. Oft gestellte Fragen an die Autoversicherung: Wer darf alles mein Auto fahren und besteht auch bei einem Unfall Versicherungsschutz?

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Wie gibt es einen Versicherungsschutz bei nicht eingetragenem Fahrer?

Versicherungsschutz bei nicht eingetragenem Fahrer. Für gewöhnlich bieten Kfz-Versicherungen einen Rabatt für einen eingeschränkten Fahrerkreis an, damit der Versicherungsnehmer bei der Prämie sparen kann. Neben dem Alleinfahrerrabatt (nur man selbst darf das Auto fahren) gibt es noch den Partnerrabatt