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Wie beschwere ich mich uber Mitarbeiter?

Wie beschwere ich mich über Mitarbeiter?

(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt.

Was kann man gegen den Betriebsrat tun?

1 BetrVG kann beim Arbeitsgericht der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragt werden. Zunächst kann ein Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat von den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern gestellt werden.

Kann man sich gegen den Betriebsrat verklagen?

Den BR verklagen kannst du allenfalls, wenn er seine Pflichten aufs Gröbste vernachlässigt. Wohl aber kannst du gegen die Betriebsvereinbarung klagen – in diesem Fall, wenn der BR zu so einer Vereinbarung nicht ermächtigt ist (Öffnungsklausel). Das steht im TV. Ein Arbeitnehmer kann den Betriebsrat nicht verklagen.

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Wann kann ich mich an den Betriebsrat wenden?

Ein Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Eine besondere Form ist für eine solche Beschwerde nicht vorgeschrieben.

Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?

Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.

Wie kann der Betriebsrat Beschwerden entgegenzunehmen?

Der Betriebsrat hat Beschwerden der Arbeitnehmer entgegenzunehmen, sie auf ihre Berechtigung hin zu prüfen und beim Arbeitgeber entsprechende Abhilfe zu beantragen. Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren.

Wie kann sich der Arbeitnehmer an die „zuständigen Stellen im Betrieb“ wenden?

Der Gesetzgeber sieht in § 84 Abs.1 BetrVG vor, dass sich der Arbeitnehmer mit seiner Beschwerde an die „zuständigen Stellen im Betrieb“ wenden kann.

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Warum kommt es unter Mitarbeitern zu Konflikten?

In jedem Unternehmen kommt es unter Mitarbeitern zu Konflikten. Diese enden nicht selten darin, dass sich eine der in eine Auseinandersetzung involvierten Parteien an den direkten Vorgesetzten wendet und über seine/n Kollege/n beschwert.