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Wie bekomme ich die ePA?
Die ePA wird schrittweise eingeführt. Seit dem 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, mit der sie Zugang zur ePA bekommen. Damit können Versicherte ihre ePA über ein Smartphone oder Tablet selbstständig nutzen.
Was ist auf der krankenkassenkarte alles zu sehen?
Auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte werden Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse gespeichert. Darüber hinaus sind unter anderem Daten zur Krankenversicherung – Versichertennummer und Versichertenstatus – gespeichert.
Was ist eine Krankengeschichte?
Die Krankengeschichte stellt eine Datensammlung im Sinne des Datenschutzgesetzes dar. Gestützt auf das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht können Sie jederzeit Auskunft über Ihre Daten verlangen. Dazu müssen Sie ein schriftliches Gesuch stellen und sich über Ihre Identität ausweisen (Kopie eines amtlichen Ausweises beilegen).
Wann kann die Krankengeschichte vernichtet werden?
In der Regel ist die Krankengeschichte während zehn Jahren nach Abschluss der letzten Behandlung aufzubewahren. Danach kann sie vernichtet werden, ausser es sei absehbar oder bereits klar, dass die Behandlung Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung wird.
Welche Aufzeichnungen gehören zur Krankengeschichte?
Zur Krankengeschichte gehören alle Aufzeichnungen, die mit Ihrer Behandlung im Zusammenhang stehen, inkl. Röntgenbilder, EKG, Berichte, Korrespondenzen etc. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann auch eine Einsichtnahme an Ort und Stelle durchgeführt werden.
Wie lange dauert die Aufbewahrung der Krankengeschichte?
Weil einerseits nicht klar ist, wie ein Richter eine gesetzmässige Vernichtung nach zehn Jahren werten würde, andererseits eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass die kantonalen Aufbewahrungsfristen angepasst werden, empfehlen wir die Aufbewahrung der Krankengeschichte während 20 Jahren.