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Wie beginnt das Strafverfahren mit der Anzeige einer Straftat?

Wie beginnt das Strafverfahren mit der Anzeige einer Straftat?

Das Strafverfahren beginnt mit der Anzeige einer „Straftat“ meist bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft ist „Herrin des Verfahrens“ und ermittelt selbst oder über die Polizei den zur Anzeige gebrachten Sachverhalt. Nicht jeder Sachverhalt gelangt zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft.

Kann die Polizei und die Staatsanwaltschaft keine Straftat begehen?

Ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden – die Tat wird nicht aufgeklärt, der Täter bleibt unentdeckt und unbestraft, er kann weiterhin Straftaten begehen. Schützen Sie also sich und andere: Zeigen Sie jede Straftat an!

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Wie hat die Polizei Straftaten erforschen?

Die Polizei hat Straftaten zu erforschen und alle keinen Auschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten (163 StPO). Als Beispiele: Vernehmung des Beschuldigten, Zeugen, vorläufige Festnahmen, Lichtbilder vom Tatort und des Tatwerkzeugs.

Wie ist die Polizei in anderen Staaten gebunden?

Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Staatsrechtlich gehört die Polizei zur Exekutive und übt nach Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 2 einen Teil der Staatsgewalt aus. Dabei ist sie nach Art. 20 Abs. 3 „an Gesetz und Recht gebunden.“

Wann kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen?

Liegen keine ausreichenden Beweismittel vor, kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt einstellen. Auch der Verteidiger eines Beschuldigten kann nach Akteneinsicht im Strafverfahren dessen Einstellung beantragen. Die zweite Option stellt der Erlass von einem Strafbefehl dar.

Wie ermittelt die Polizei im Namen der Staatsanwaltschaft?

Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat. Im Jahre 2015 wurden bundesweit 5 Millionen Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften geführt. In dem Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören.

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Kann die Staatsanwaltschaft die Sache durch einen Strafbefehl erledigen?

Die Staatsanwaltschaft kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen. Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.

Wie ist das Ablauf eines Strafverfahrens abgeschlossen?

Ablauf eines Strafverfahrens. Die Hauptverhandlung schließt mit der auf die Beratung folgenden Urteilsverkündung. Das Verfahren ist damit in der ersten Instanz abgeschlossen. Gegen das Urteil kann der Verurteilte oder auch die Staatsanwaltschaft nun innerhalb bestimmter Fristen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einlegen.

Wie erfolgt die Überführung von Straftatbeständen in das materielle Strafrecht?

Die Überführung von Straftatbeständen in das Ordnungswidrigkeitenrecht dient vielfach der Entkriminalisierung von Massendelikten. Das formelle Strafrecht regelt, wie die Durchsetzung des materiellen Strafrechts erfolgt.

Wer ist der Beschuldigte einer konkreten Straftat?

Beschuldigter ist jeder, der als Täter einer konkreten Straftat in Betracht kommt. Sobald die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei abgeschlossen sind, die Anklage erhoben wurde und das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zuläßt, ist der zuvor Beschuldigte nunmehr Angeklagter.

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Was ist ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei?

Wenn ein Verdacht einer Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) auftaucht, z.B. durch eine Anzeige, wird bei der Polizei eine Akte angelegt und dann die Sache ermittelt: Das ist das Ermittlungsverfahren. Es startet fast immer bei der Polizei (oder bei Fachpolizeien wie dem Zoll oder der Steuerfahndung) und wird dort auch selbständig bearbeitet.

Welche Belehrungspflichten haben sie bei der Polizei?

Hier Ihre Rechte im Überblick und die Belehrungspflichten der Polizei (Hier zurück zur Übersichtsseite: Beschuldigt) Sobald Sie rechtlich Beschuldigte /r sind, muss die Polizei Sie belehren (Genaueres am Ende): über Ihr Schweigerecht; §§ 136 Abs. 1 S. 2, 1. Alt., 163a Abs. 4 S. 2 StPO,

Was ist der erste Teil eines Strafverfahrens?

Dies ist der erste Teil im Ablauf eines Strafverfahrens insgesamt. Wenn ein Verdacht einer Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) auftaucht, wird erst einmal eine Akte angelegt und ermittelt: Das ist das Ermittlungsverfahren.