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Wer zahlt Hauskosten bei Trennung?
Wer im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, muss dem anderen Ehepartner Miete für dessen Eigentumsanteil bezahlen. Jedoch nur ab Aufforderung. Der entspricht im ersten Jahr nach der Trennung noch nicht dem ortsüblichen Mietwert des Hauses auf dem freien Markt. Wer wohnen bleibt, zahlt die laufenden Kosten des Hauses.
Wie berechnet man den Wohnwertvorteil?
In der Regel kann man schätzen, dass der Betreffende 1/3 seines Einkommens für eine angemessene Miete ausgeben würde. Verdient die Ehefrau also zum Beispiel 1.200 Euro netto, dann kann ihr im Trennungsjahr ein Wohnwert von 400 Euro angerechnet werden.
Wer bleibt nach der Trennung im gemeinsamen Haus wohnen?
Die Entscheidung wer nach der Trennung im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, hat Einfluss auf die Höhe des Ehegatten- und Kindesunterhalts. Damit werden die Weichen für zukünftige Zahlungsverpflichtungen gestellt. Zur Vermeidung von Fehlern sollten Sie Folgendes wissen:
Wie tritt ein Eigentümer in das schon bestehende Mietverhältnis ein?
Verkauft ein Eigentümer sein Haus oder seine Eigentumswohnung oder geht das Eigentum daran auf andere Weise auf einen Erwerber über (durch Konkurs, Zwangsversteigerung, Schenkung oder Erbgang), so tritt der Erwerber an Stelle des bisherigen Haus- oder Wohnungseigentümers auch in die Rechte und Pflichten aus dem schon bestehenden Mietverhältnis ein.
Wie haftet derjenige im Mietvertrag als Mieter?
Dabei ist die Rechtslage ganz einfach: Derjenige der im Mietvertrag als Mieter genannt ist haftet auch für die Miete samt Nebenkosten und die Nebenkostennachzahlung — und zwar in voller Höhe, selbst nach dem Auszug wegen einer Trennung.
Was ist das Nutzungsrecht an der Ehewohnung und dem Haus?
Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung bzw. dem Haus steht dem Gesetz nach beiden Eheleuten gleichermaßen zu. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Immobilie gehört, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wer die Miete zahlt.