Menü Schließen

Wer zahlt die Mietvertragsgebuhr?

Wer zahlt die Mietvertragsgebühr?

Die Mietvertragsgebühr muss vom Vermieter oder seinem Vertreter bis zum 15. des dem Mietvertragsabschlusses zweitfolgenden Monat bezahlt werden. In der Regel wird der zu zahlende Betrag bei Vertragsabschluß vom Mieter verlangt.

Sind Pachtverträge gebührenpflichtig?

Miet- und Pachtverträge (Bestandverträge) sind nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie eine Urkunde errichtet wird. Als Urkunde gilt auch die schriftliche Annahme eines Vertragsanbotes.

Welche Verträge müssen Vergebührt werden?

Seit November 2017 gibt es keine Mietvertragsvergebührung von Wohnräumen mehr. Eine Vergebührung von Mietverträgen ist nunmehr bei Garagen, Gewerbeimmobilien und Leasingverträgen möglich. Diese Mietvertragsgebühr bezahlt in der Regel der Mieter an den Vermieter, der diese wiederum an das Finanzamt weitergeleitet.

Was ist der Verlust des Mietvertrages für den Vermieter?

Der Verlust des Mietvertrages ist für den Mieter in der Regel weit weniger schlimm, als es dies für den Vermieter ist, wenn dieser sein Vertragsexemplar verliert. Dieser Beitrag informiert den Mieter darüber, welche Folgen der Verlust des Mietvertrages für ihn haben kann und was er in einer solchen Situation tun kann.

LESEN SIE AUCH:   Ist ein Kfz-Kaufvertrag bindend?

Welche Bedingungen gelten im Mietvertrag?

Bedingungen im Mietvertrag sind nicht immer gültig. Mit dem Mietvertrag werden der Nettomietzins, die Nebenkosten sowie die Kündigungsfristen und -termine klar geregelt. Sogenannte «Allgemeine Vertragsbedingungen» (AVB) gelten nur, wenn diese im Mietvertrag erwähnt werden. Lesen Sie als Neumieterin oder Neumieter die AVB im Vertrag genau durch.

Was gilt für einen befristeten Mietvertrag?

Für befristete Mietverträge hat der Gesetzgeber strenge Regeln zum Schutz des Mieters entworfen. Halten Sie sich als Vermieter nicht genau an die gesetzlichen Voraussetzungen, gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Einen befristeten Mietvertrag zu verlängern ist grundsätzlich möglich.

Kann der Mieter Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen?

Möchte der Mieter Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen und benötigt er die Vertragsurkunde als Beweismittel, besteht die Möglichkeit, mit Hilfe des Vertragsexemplars des Vermieters eine Abschrift herzustellen und sich diese vom Vermieter unterzeichnen zu lassen.