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Wer zahlt die Baumpflege?
Ein Wohnungseigentümer muss nicht unbedingt für die Pflege von Bäumen in dem Gartenteil aufkommen, für den er ein Sondernutzungsrecht hat. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 481 C 24911/16 WEG).
Wer schneidet Hecke Mieter oder Vermieter?
So muss sich der Mieter beispielsweise um folgende Dinge kümmern: Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Laub entfernen, Beetpflege und Schädlingsbekämpfung. Stehen größere Arbeiten an wie das Fällen eines Baumes oder die Pflanzung vieler neuer Pflanzen, kann sich der Mieter an den Vermieter wenden.
Kann Baumschnitt auf den Mieter umgelegt werden?
Daher handelt es sich bei den Kosten für den Baumschnitt um übliche Kosten der Gartenpflege, die auf den Mieter umlegbar sind. Sind umlagefähige Kosten der Baumfällung oder des Baumschnitts entstanden, können diese auch dann auf die Mieter verteilt werden, wenn alle den Garten nicht benutzen dürfen.
Wie teuer ist es einen Baum beschneiden zu lassen?
Das Schneiden eines einfachen Baumes von bis zu 20 Metern Höhe kostet 35 bis 40 Euro pro Meter. Ein Beispiel hierfür ist ein gerade gewachsener Nadelbaum. Bei breiten Bäumen, wie zum Beispiel einem ausladend gewachsenen Kirschbaum, ist hingegen mit 50 bis 60 Euro pro Meter zu rechnen.
Kann Gartenpflege auf die Mieter umgelegt werden?
Die Kosten der Gartenpflege zählen zu den sogenannten umlagefähigen Nebenkosten. Auch, wenn ein neuer Rasen angelegt oder abgestorbene Pflanzen ausgetauscht werden, müssen die Mieter die Kosten tragen. Einmalige Anschaffungen wie ein Gartenhäcksler oder ein Rasenmäher können dagegen nicht umgelegt werden.
Wer ist für die Hecke verantwortlich?
Zur ordnungsgemäßen Pflege der Hecke ist der jeweilige Eigentümer verpflichtet, auf dessen Grundstück die Hecke gepflanzt ist. Wenn die von Ihnen beschriebene Hecke auf dem Grundstück der Nachbarin angepflanzt ist, ist diese auch verpflichtet, die Hecke zu pflegen, und besonders auch regelmäßig zurückzuschneiden.
Wer muss Hecke schneiden bezahlen?
Sind die Kosten der Gartenpflege gemäß des Mietvertrages vom Mieter zu tragen, und entstehen die Kosten für die Beschneidung von Sträuchern und Hecken laufend und regelmäßig, dann ist die Umlage dieser Kosten als Betriebskosten möglich.
Ist der Vermieter verpflichtet einen Baum zu fällen?
Wächst ein Baum in des Nachbarn Garten, wird der Mieter verpflichtet sein, den Baum zu fällen oder zurückzuschneiden, sofern dies mit einem vertretbaren Aufwand machbar ist. Benötigt er eine Motorsäge oder muss bei hohen Bäumen eine Gartenbaufirma beauftragt werden, ist der Vermieter in der Pflicht.
Ist der Mieter nicht für alles verantwortlich?
Der Mieter ist nicht für alles verantwortlich. Die Frage, ob der Mieter die Kosten für eine Baumfällung oder den Baumschnitt bezahlen muss, orientiert sich an den Grundsätzen, nach denen die Umlagefähigkeit von Nebenkosten beurteilt wird.
Kann der Mieter den Garten verwildern und verkommen lassen?
Richtschnur ist, dass der Mieter den Garten nicht verwildern und verkommen lassen darf. Sofern der Mietvertrag keine genauen Vorgaben enthält, bleibt es dem Mieter überlassen, über die Art und den Umfang der Gartenpflegemaßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Wie sollte eine Baumkontrolle durchgeführt werden?
Nach der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechen wird empfohlen, dass eine Baumkontrolle mindestens zweimal im Jahr durchzuführen ist. So sollten die Bäume mindestens einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand geprüft werden.