Menü Schließen

Wer unterschreibt zuerst einen Mietvertrag?

Wer unterschreibt zuerst einen Mietvertrag?

2 BGB bestimmt insoweit, dass es immer dann, wenn über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen werden, genügt, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet. In der Regel ist es der Vermieter, der das Vertragsformular auswählt und dem Mieter zur Unterschrift übermittelt.

Kann mein Mitbewohner mir Besuch verbieten?

Steht in deinem Mietvertrag eine Klausel, die Besuche verbietet oder einschränkt, so ist diese ungültig. Ein Mieter darf so oft und so viel Besuch empfangen, wie er möchte, solange dadurch nicht die Nachbarn oder der Vermieter beeinträchtigt werden. Dies ist Teil des Hausrechts.

Wie geregelt ist eine Untervermietung einer Mietwohnung?

In § 540 BGB wird geregelt, dass eine Untervermietung der ganzen Wohnung einer Erlaubnis des Vermieters bedarf. In § 553 BGB wird bestimmt, dass eine teilweise Untervermietung einer Mietwohnung zu erlauben ist, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat.

LESEN SIE AUCH:   Kann Karpaltunnelsyndrom wieder verschwinden?

Wie handelt es sich bei einem untermietervertrag um einen normalen Mietvertrag?

Im Grunde genommen handelt es sich bei dem Untermietvertrag um einen ganz normalen Mietvertrag, mit einigen wenigen Unterschieden, die sich daraus ergeben, dass der „Vermieter“ des Untermieters eben selbst auch Mieter der Wohnung und zwar der sogenannte Hauptmieter ist.

Wie behandelt ein Vermieter eine Beeinträchtigung durch einen anderen Mieter?

Zeigt ein Mieter dem Vermieter eine erhebliche Beeinträchtigung seines Mietgebrauchs durch einen anderen Mieter an, muss sich der Vermieter um Aufklärung und ggf. Abhilfe bemühen. Dazu wird der Vermieter zunächst ein eingehendes Gespräch mit dem Beschwerde führenden Mieter führen.

Was ist ein ortsüblicher Mietspiegel?

Ein ortsüblicher Mietspiegel bietet einen Überblick zu durchschnittlichen Mietpreisen. Um zu entscheiden ob bei einer neuen Wohnung der Mietpreis angemessen ist oder der Vermieter ein berechtigtes Mieterhöhungsbegehren anbringt, bedarf es eines Vergleiches der Mietpreise am Wohnort.