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Wer stellt fest ob ich behindert bin?

Wer stellt fest ob ich behindert bin?

Wer eine Schwerbehinderung feststellen lassen will, muss einen Antrag beim Versorgungsamt seiner Gemeinde stellen. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem man um die «Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft» bittet.

Wo beantrage ich den Grad der Behinderung?

Um den GdB und damit die Feststellung einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen Menschen mit Behinderung einen schriftlichen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Nach einer Prüfung leitet das zuständige Versorgungsamt die Unterlagen an den ärztlichen Dienst weiter.

Wie wird Behinderungsgrad festgestellt?

Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Es erfolgt keine Addierung von Einzel- GdB .

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Wie stelle ich Antrag auf Behinderung?

Der Antrag muss unter Vorlage des Feststellungsbescheids des Versorgungsamtes gestellt werden. Er kann formlos (schriftlich, mündlich oder telefonisch) durch den behinderten Menschen oder Bevollmächtigte gestellt werden. Die Verwendung eines Antragsformulars kann die Beantragung erleichtern.

Wie kann eine Behinderung beantragt werden?

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden. Wie wird der GdB festgelegt? Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen.

Kann der Grad der Behinderung herabgesetzt werden?

Der Grad der Behinderung kann dann überprüft und neu festgestellt werden. Dazu sind ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig. Wichtig zu wissen: Der GdB kann auch herabgesetzt werden. Es ist möglich, die Schwerbehinderteneigenschaft zu verlieren, wenn der GdB unter 50 eingestuft wird.

Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung haben Rechte, die ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollen. Zum Beispiel gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf gemeinsames Lernen mit Kindern ohne Behinderung.

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Was gibt es für Kinder mit Behinderung?

Oder es gibt einen besonderen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung. Kinder mit Behinderung haben das Recht auf gemeinsames Lernen mit Kindern ohne Behinderung. Die meisten Rechte für Menschen mit Behinderung stehen in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Bundesteilhabegesetz.