Wer soll im Mietvertrag stehen?
Grundsätzlich sollten alle Personen, die in die Wohnung einziehen, auch im Mietvertrag stehen. Denn nur, wer im Vertrag steht und ihn unterschrieben hat, ist auch Mieter, mit allen Rechten und Pflichten.
Kann auch nur einer im Mietvertrag stehen?
Grundsätzlich gilt: In einem Mietvertrag sind jene Personen Vertragsparteien, die sowohl namentlich im Vertrag stehen als auch diesen unterschrieben haben. Auch bei Wohngemeinschaften ist es üblich, dass nur ein oder zwei Personen Vertragsparteien sind und die anderen Zimmer gegebenenfalls untervermietet werden.
Wer unterschreibt den Mietvertrag für den Vermieter?
Der unterschreibt den Mietvertrag für den Vermieter dann meist als Vertreter und regelt die ordnungsgemäße Übergabe. Zwischen Mieter und Hausverwalter entsteht kein Vertragsverhältnis. Wie weit die Befugnisse des Hausverwalters reichen, wissen Sie nach einem Blick in die ihm vom Vermieter auszustellende Vollmacht.
Ist der Mietvertrag nicht von allen Personen unterschrieben?
Mietvertrag nicht von allen Mietern unterschrieben. Wie jeder Vertrag bedarf auch der Mietvertrag des Angebots und der Annahme. Stehen auf einer Seite oder auf beiden Seiten des Vertrages mehrere Personen, müssen alle Personen den Vertrag unterzeichnen. In der Praxis können sich je nach Fallgestaltung erhebliche Probleme ergeben.
Warum unterzeichnen nicht alle Mieter den Mietvertrag?
Unterzeichnen nicht alle Mieter den Mietvertrag, trägt der Vermieter das Risiko, dass er im Streitfall nur auf den Unterzeichner zurückgreifen kann. Allein der Umstand, dass eine weitere Person in der Mietwohnung wohnt und den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, macht diese Person nicht zum Vertragspartner.
Ist der Mietvertrag nicht rechtsgültig?
Wenn im Mietvertrag die Unterschrift des Vermieters fehlt, ist der Vertrag nicht rechtsgültig. Bei Gründung einer WG müssen alle Hauptmieter unterschreiben. In der Regel werden dazu zwei Ausdrucke erstellt und beide im Original unterzeichnet. Andernfalls erhält der Vermieter das Original und der Mieter eine Kopie.