Menü Schließen

Wer pruft Standfestigkeit von Baumen?

Wer prüft Standfestigkeit von Bäumen?

„Grundsätzlich obliegt es jedem Eigentümer, die auf seinem Grundstück vorhandenen und unterhaltenen Pflanzen, insbesondere aber Bäume auf Schäden und Erkrankungen in regelmäßigen Abständen zu untersuchen und im Falle des Verlustes der Standfestigkeit zu entfernen, damit von ihnen keine Gefahr ausgeht.

Wer darf Bäume kontrollieren?

Zunächst bedeutet das, dass jeder Baumeigentümer seine Bäume regelmäßig auf Schäden oder Krankheiten kontrollieren muss. Stellt er Schäden fest, leitet er weitere Maßnahmen ein.

Warum ist der Baumeigentümer für seine Bäume verantwortlich?

Obwohl der Baumeigentümer für seine Bäume verantwortlich ist, heißt das nicht, dass er für jeden Schaden, den der Baum verursacht, haftet. Nur Schäden, die er durch rechtzeitige Pflege und Handeln zu verhindern sind, können ihm zur Last gelegt werden. Denn ein Baum ist ein Lebewesen und natürlichen Einflüssen und Veränderungen unterworfen.

LESEN SIE AUCH:   Welches Blut wird gerade benotigt?

Wie groß ist der Schutz von Bäumen in öffentlichen Grünanlagen?

der Schutz ist immer von einem gewissen Stammumfang abhängig: meist ab 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter in aller Regel werden auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen unter Schutz gestellt alle VO verbieten die Beseitigung oder Beschädigung der geschützten Bäume alle VO…

Was ist die Rechtsprechung für eine Baumkontrolle?

Bis circa 2010 besagte die Rechtsprechung, dass Bäume zweimal jährlich zu kontrolliert sind. Grund für diese Durchführung war, dass der Baum im belaubten und unbelaubten Zustand gesichtet wird und der Baumkontrolleur damit unterschiedliche Schadsymptome erkennt. Baumgutachter helfen Garten- und Baumeigentümern.

Ist der Baumeigentümer strafrechtlich fahrlässig?

Ob der Baumeigentümer strafrechtlich fahrlässig handelt, hängt davon ab, wie stark eine seine erforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung seiner persönlichen Fähigkeiten Verhältnisse außer Acht lässt. Versicherbar sind nur zivilrechtliche Strafen. Schadensersatz und Schmerzensgeld können bei Verstoß Versicherungen übernehmen.