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Wer muss gesetzlichen Betreuer beantragen?

Wer muss gesetzlichen Betreuer beantragen?

Rechtliche Betreuung bekommen Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer.

Wie oft muss sich ein Betreuer bei seinem Betreuten sehen lassen?

Als erforderlich wurden bisher in der Rechtsprechung 1 bis 2 Besuche im Monat angesehen. Es kommt neben der persönlichen Lebenssituation des Betreuten entscheidend darauf an, ob besondere Angelegenheiten besprochen werden müssen oder ob es „nur“ darum geht „sich mal wieder sehen zu lassen“.

Wie läuft das betreuungsverfahren ab?

Das Betreuungsverfahren kommt durch Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen in Gang….Ein Richter muss den Betroffenen persönlich anhören

  • Die Bezeichnung des Betroffenen und des Betreuers.
  • Den Aufgabenkreis des Betreuers.
  • Eventuelle Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes.
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Wann kann eine Betreuung aufgehoben werden?

Nach § 1908d BGB ist eine Betreuung aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Deshalb kann ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung nur abgelehnt werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sämtliche Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers noch vorliegen.

Was kostet eine gesetzliche Betreuung?

Bei einem Reinvermögen über 25.000 € wird für eine dauerhafte Betreuung eine Jahresgebühr fällig: Sie beträgt pro Jahr der Betreuung 10 € für jede angefangenen 5.000 €, die über dem Vermögen von 25.000 € liegen, mindestens jedoch 200 €. Berufsbetreuer erhalten verschiedene Pauschalen.

Wann ist ein Vollstreckungsauftrag zu erteilen?

Ein solcher Vollstreckungsauftrag ist immer dann zu erteilen, wenn die Vollstreckungsmaßnahme nicht vom Gericht selbst ausgeführt wird. Das ist z. B. bei der Sach- und Taschenpfändung und bei der Abgabe der Vermögensauskunft der Fall. Beides ist Aufgabe des Gerichtsvollziehers.

Ist ein solcher Vollstreckungsauftrag möglich?

Ein solcher Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher ist jedoch nicht so ohne Weiteres möglich. Erst wenn der Gläubiger einen sogenannten Titel erwirkt hat, der ihn zur Vollstreckung berechtigt, kann er sich z. B. an den Gerichtsvollzieher wenden.

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Warum müssen Gläubiger dieses Formular benutzen?

Gläubiger müssen dieses zwingend benutzen, wenn sie einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung einer Geldforderung beauftragen wollen. Die Grundlage dieses Formularzwangs ist die Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (GVFV).

Wann kann ein zwangsvollstreckungsauftrag erteilt werden?

Jeder Zwangsvollstreckungsauftrag erfordert einen vollstreckbaren Titel des Gläubigers. Wie eingangs bereits erwähnt, kann ein Zwangsvollstreckungsauftrag (kurz: ZV-Auftrag) nur dann erteilt werden, wenn der Gläubiger für seine Forderung einen Titel durchgesetzt hat.