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Wer muss die Bäume schneiden?
Eigentümer ist verantwortlich für die Baumpflege Die Richterinnen und Richter sagen: Es sei Sache des Eigentümers, den Baum regelmäßig zu beschneiden und dafür zu sorgen, dass sein Baum nicht den Nachbarn stört. Wenn er nichts unternimmt, muss er damit leben, dass der Nachbar selbst zur Säge greift.
Wer muss Grenzbäume schneiden?
1. Grundsätzlich sind zum Nachbargrundstück Mindestabstände einzuhalten. Bei Bäumen, die weniger als zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen und eine Höhe von zwei Meter überschreiten, kann Nachbar die Beseitigung oder den Rückschnitt verlangen.
Wann kann man die Bäume schneiden?
Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar sind alle Schnittarbeiten erlaubt. Der Radikalschnitt, Gärtner nennen dies „auf den Stock setzen“, ist zwar ab dem 1. März verboten. Ganzjährig zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.
Wann muss ein Baum geschnitten werden?
Früher wurden Bäume meist im späten Herbst oder im zeitigem Frühjahr geschnitten – in der Winterruhe. Heute raten die Experten der Baumpflege jedoch eher dazu, Schnittarbeiten in der Vegetationszeit zwischen März und September zu erledigen.
Wann muss der Nachbar seinen Baum schneiden?
Ragt ein Baum über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn hinweg, muss er in der Regel von seinem Besitzer geschnitten werden. Das sehen die Nachbarschaftsgesetze der Länder vor. Ragt ein Baum vom Nachbarn auf das eigene Grundstück, kann man dagegen vorgehen.
Ist der Mieter verpflichtet Bäume zu beschneiden?
Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, im Rahmen der Gartenpflegearbeit Bäume oder Sträucher zu beschneiden. Neben dem damit verbundenen unzumutbaren Kosten- und Zeitaufwand ist die Frage der Beschneidung eine Geschmacksache.
Ist der Baum schadensersatzpflichtig?
Schadensersatzpflicht wenn der Baum eingeht. Wer auf sein Grundstück überhängende Zweige mit einem beherzten Griff zur Schere selbst abschneidet, muss sehr aufpassen. Verendet der beschnittene Baum infolge falschen Zurechtstutzens, macht man sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.
Kann der Rückschnitt von Wurzeln und Zweigen verlangt werden?
Denn der Rückschnitt von Wurzeln und Zweigen von Anpflanzungen des Nachbarn kann nur dann verlangt werden, wenn die Wurzeln und Zweige die Benutzung des Grundstücks – also Ihrer Liegenschaft – beeinträchtigen.
Wie geht es mit Bäumen und Pflanzen nahe Grundstücksgrenze?
Bei Problemen mit Bäumen oder Pflanzen, die nahe eurer Grundstücksgrenze wachsen, solltet ihr grundsätzlich zuerst das Gespräch mit euren Nachbarn suchen, bevor ihr zur Säge greift, um überhängende Äste abzusägen. Das verlangt nämlich auch der Gesetzgeber. In §910 BGB, Absatz 1 heißt es: