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Wer muss den Zaun reparieren?
Wer muss den Zaun reparieren? Grundsätzlich ist der Anwohner nicht dazu verpflichtet, seinen Zaun in Schuss zu halten. Wenn aber das Grundstück des Nachbars durch entstandene Mängel beschadet werden könnte, ist der Eigentümer dazu verpflichtet, diese zu beheben.
Ist die Nutzung des Zauns zu befürchten?
2. Gegen eine Nutzung des Zauns ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Diese darf aber nicht zu Beinträchtigungen oder gar Beschädigungen des Zauns führen. Ist zu befürchten, dass der Zaun durch das Sonnensegel Schaden erleidet, ist das Sonnensegel durch die Nachbarn zu entfernen.
Warum sind die Zäune in der Nachbarschaft angebracht worden?
Die Zäune in der Nachbarschaft sind vom Bauträger offensichtlich zur Einfriedung der Grundstücke angebracht worden. Dabei ist der zaun nicht in Pfähle und Maschendraht zu trennen, sondern als Gesamtobjekt zu betrachten. In Ihrem Fall ist es nunmal so, dass die Pfähle auf Ihrem und der Machendraht auf dem Grundstück des Nachbarn stehen.
Was kann ich mit den Nachbarn tun?
Da sich solche Situationen häufig zu einem gestörten Nachbarschaftsverhältnis führen, empfehle ich Ihnen zunächst in Ruhe mit den Nachbarn zu sprechen und Ihre Befürchtungen bezüglich eines Schadens erklären. Im Normalfall sollte dies von Erfolg gekrönt sein.
Ist der Zaun mit dem Nachbarn gebaut?
Wird der Zaun mit dem Einverständnis des Nachbarn auch auf seinem Grundstück gebaut, so sind beide zur Nutzung berechtigt und auch beide zum gemeinsamen Unterhalt, wie Streicharbeiten oder Reparaturen, verpflichtet (§ 921 BGB). Ohne der Zustimmung des Anderen ist aber eine Veränderung oder gar Beseitigung der Zaunanlage nicht erlaubt.
Wie kann man einen Zaun entlang der eigenen Grenze errichten?
Grundsätzlich kann man einen Zaun ohne Abstand entlang der eigenen Grenze zum Nachbarn errichten. Wichtig ist, dass der Zaun die Grenze nicht überschreitet, da es sich sonst um eine Grenzeinrichtung handelt, die das Einverständnis des Nachbarn erfordert (vgl. § 921 BGB).
Ist es erlaubt einen Zaun zu bauen?
Je nach Bundesland und Kommune können die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Außerorts in der freien Landschaft ist es nicht erlaubt einfach so einen Zaun zu bauen – hier ist es aufgrund naturschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Bei Wohnungseigentumsanlagen müssen alle anderen Eigentümer bei der Errichtung der Zaunanlage zustimmen. 2.