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Wer muss das Protokoll der Mitgliederversammlung unterschreiben?

Wer muss das Protokoll der Mitgliederversammlung unterschreiben?

Ihre Frage ist sehr schnell beantwortet: Das Protokollder Jahreshauptversammlung unterschreibt derjenige, der es laut Satzung unterschreiben muss. Ist jedoch in der Satzung nichts geregelt, dann muss das Protokoll der Jahreshauptversammlung die Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollführers enthalten.

Warum muss ein Protokoll genehmigt werden?

Funktion und Beweiskraft des Protokolls Das Versammlungsprotokoll bildet für den Verein, seine Organe und Mitglieder eine gesicherte Grundlage dafür, was tatsächlich beschlossen worden ist.

Wer bekommt das Protokoll einer Mitgliederversammlung?

Das Protokoll wird von der in Satzung genannten Person oder von einer von der Mitgliederversammlung gewählten Person geführt. Anträge während einer Versammlung werden in das Protokoll aufgenommen, sofern darüber auch diskutiert oder beschlossen wird.

Wer darf Protokoll führen?

Wer Protokoll führt, muss durch Geschäftsordnung oder einen Beschluss des Betriebsrats bestimmt werden. Der Betriebsratsvorsitzende kann das nicht allein entscheiden. Die Person kann Mitglied des Betriebsrats sein, es kann sich aber auch um eine außenstehende Person handeln.

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Ist ein Protokoll verbindlich?

Protokoll als Urkunde Manche Protokolle haben einen rechtsverbindlichen Charakter oder sind Beweisstücke bei einem Gerichtsverfahren; zum Beispiel die Protokolle von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsratssitzungen, Satzungsänderungen. Zum Teil haben sie die Bedeutung einer Urkunde.

Wer darf Protokolle einsehen?

Einsicht ins Protokoll Enthält die Satzung keine einschlägigen Regelungen, besteht für einzelne Mitglieder ein Recht zur Einsichtnahme ins Protokoll nur bei berechtigtem Interesse. Das Einsichtsrecht umfasst auch die Anfertigung von Abschriften.

Wird ein Protokoll unterschrieben?

„Ein offizielles Protokoll wird immer von mindestens zwei Personen unterschrieben. Dies sind der Protokoll-/Schriftführer, der das Protokoll verfasst hat, und der Vorsitzende des betreffenden Gremiums. Wenn Sie also das Protokoll geschrieben haben, dann unterschreiben Sie als Schriftführer das Protokoll ebenfalls.“

Wer darf Personalrat Protokolle einsehen?

Einsichtnahme in das Protokoll Alle Mitglieder des Betriebsrats haben ein Recht, alle Unterlagen des Betriebsrats einzusehen (§ 34 Abs. 3 BetrVG). Das gilt natürlich auch für Protokolle. Ersatzmitglieder haben dieses Recht dann, wenn sie die Stellvertretung für ein ordentliches Betriebsratsmitglied wahrnehmen.

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