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Wer muss bei hauslicher Gewalt das Haus verlassen?

Wer muss bei häuslicher Gewalt das Haus verlassen?

Gewalt ist keine Privatsache Für Frauen, deren Ehemänner oder Partner / Partnerin gewalttätig sind, bedeutet dies: nicht sie müssen die Wohnung verlassen und sich in Sicherheit bringen, sondern der Täter / die Täterin muss gehen. Polizei und Gerichte können für Schutzmaßnahmen sorgen.

Wann endet ein Betretungsverbot?

Das Betretungsverbot gilt vorerst zwei Wochen. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Frist bei Gericht ein Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gestellt wird, endet das Betretungsverbot erst nach vier Wochen. Die Polizei muss jeden Einsatz bei Gewalt in der Familie schriftlich festhalten.

Kann der Vermieter eigenmächtig die Schlösser austauschen?

So kann es zulässig sein, dass der Vermieter eigenmächtig die Schlösser austauscht, wenn er damit sein Vermieterpfandrecht sichert. Bitte beachten Sie aber, dass dies nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt ist.

Warum tauscht der Vermieter die Schlösser aus?

Tauscht der Vermieter die Schlösser aus, obwohl das Mietverhältnis noch besteht, drohen weitere Folgen. Diese Lage entsteht zum Beispiel, weil die Kündigung durch den Vermieter unwirksam ist oder weil im Rahmen der ordentlichen Kündigung die entsprechende Frist noch nicht abgelaufen ist.

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Wie kann der Vermieter Schadensersatz verlangen?

Der Mieter kann neben der Wiedereinräumung des Besitzes dann nämlich Schadensersatz verlangen. Beispielsweise muss der Vermieter ihm Kosten erstatten, die für die Unterbringung in einer anderen Betriebsstätte, Wohnung oder einem Hotel entstanden sind. Natürlich sind auch hier nur die „erforderlichen“ Kosten zu ersetzen.

Warum muss das Schloss ausgetauscht werden?

Anders liegt der Fall, wenn das Schloss ausgetauscht werden muss, weil es beschädigt ist: In den meisten Fällen muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, weil es sich um Verschleiß handelt. Lediglich wenn der Mieter nachweislich die Schuld an dem Schaden trägt, muss er die Kosten selbst übernehmen.