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Wer muss bei einem trennungsjahr das Haus verlassen?

Wer muss bei einem trennungsjahr das Haus verlassen?

Wichtig: Durch eine Trennung hat kein Ehegatte Anspruch auf den Auszug des anderen. Das Gesetz geht davon aus, dass die Ehegatten innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben können. Andernfalls ist eine Rückkehr ausgeschlossen, sogar wenn der ausgezogene Ehegatte Alleineigentümer des Hauses ist.

Kann ich meine Frau aus der Wohnung werfen?

Grundsätzlich hat jeder der beiden Eheleute das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, wie der andere Ehegatte. Wer muss aber dann bei einer Trennung ausziehen? Fest steht: keiner der Eheleute darf den Anderen einfach “rauswerfen”.

Kann ich noch eine Ehepartnerin zwingen?

In der Regel können Sie Ihre Noch-Ehepartnerin bzw. Ihren Noch-Ehepartner nicht dazu zwingen, auszuziehen. Unabhängig davon, wer von Ihnen Eigentümer der Immobilie ist oder wer den Mietvertrag unterzeichnet hat, haben Sie als Ehepartner beide einen Anspruch darauf, Ihre Ehewohnung zu nutzen.

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Wie können sie die alleinige Nutzung der Ehewohnung beantragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Zuweisung zur alleinigen Nutzung der Ehewohnung beantragen. So kann ein Ehepartner nach § 1361 b Absatz 1 BGB von dem anderen Ehepartner verlangen, die Wohnung zu verlassen, wenn dies nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.

Wie lange kann eine Ehewohnung zugewiesen werden?

Sofortige Zuweisung der Ehewohnung nach dem Gewaltschutzgesetz: Besteht die konkrete Gefährdung, dass der Ehegatte gewaltbereit ist, so kann die Wohnung dem anderen Ehepartner einstweilen für die Dauer von bis zu 6 Monaten zugewiesen werden.

Wer ist vorrangig für die Nutzung der Ehewohnung?

In der Zeit der Trennung stellt das Gesetz vorwiegend darauf ab, wer vorrangig auf die Nutzung der Ehewohnung angewiesen ist (§ 1361b BGB). Betreuen Sie Ihr Kind in der ehelichen Wohnung oder sind Sie behindert oder leiden an einer schwerwiegenden Erkrankung, haben Sie wahrscheinlich ein vorrangiges Nutzungsrecht an der Ehewohnung.