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Wer konnte den Kaiser wahlen?

Wer konnte den Kaiser wählen?

Die Wahl des Römisch-deutschen Königs beziehungsweise, später direkt, des römisch-deutschen Kaisers im Heiligen Römischen Reich oblag seit spätestens dem 13. Jahrhundert einem kleinen Kollegium von Reichsfürsten, den Kurfürsten. Die Wahl zum König oder Kaiser geschah auf Lebenszeit. Im Jahre 1356 ließ Kaiser Karl IV.

Was versteht man unter einem Kurfürst?

Ein Kurfürst (lateinisch princeps elector imperii oder elector) war einer der ursprünglich sieben, später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zustand.

Welche Aufgaben hatten die Kurfürsten?

Sie übten als Berater des Königs verschiedene Hofämter aus und waren damit und als selbstständige Landesherren unmittelbar an der Staatsgewalt beteiligt. Die drei geistlichen Kurfürsten waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, wobei der Erzbischof von Mainz vor allen den Vorrang hatte.

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Wer krönte den deutschen König?

Diese Selbstkrönung geschah auf ausdrückliche Anweisung Karls des Großen. Die Kirche und der Thron, auf dem Karl an der Zeremonie teilnahm, waren in der Zukunft von herausragender Bedeutung für die Krönung der römisch-deutschen Könige im Mittelalter.

Wer krönte den deutschen Kaiser?

„Als der König gerade am hl. Weihnachtstag sich vom Gebet vor dem Grab des sel. Apostels Petrus zur Messe erhob, setzte ihm Papst Leo eine Krone aufs Haupt […] und nach den lobenden Zurufen wurde er […] fortan, unter Weglassung des Titels Patricius, Kaiser und Augustus genannt.

Woher kommt der Begriff Kurfürst?

[1] ein Reichsfürst des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der das Recht hatte, an der Wahl des römisch-deutschen Königs teilzunehmen. Herkunft: Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche kürvürste oder kurvürste zurück.

Was sind die Fürsten?

Oberbegriff. „Fürst“ im weiteren Sinne ist eine Sammelbezeichnung für die wichtigsten Herrschaftsträger wie Kaiser, Könige, Herzöge sowie Land-, Mark- und Pfalzgrafen und sogenannte „gefürstete“ Grafen (die regierenden Reichsgrafen im Heiligen Römischen Reich).

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