Inhaltsverzeichnis
Wer kann Klage einreichen?
Wer klagt, stellt damit einen Antrag auf Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. Alle volljährigen Bürger und die gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen können Klage einreichen. Welches Gericht zuständig ist, hängt vom Rechtsproblem und Streitwert ab. Ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro herrscht Anwaltszwang.
Wer darf vor Gericht verteidigen?
Aus § 78 der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) ergibt sich explizit, dass bei Verfahren vor dem Land- bzw. Oberlandesgericht eine Vertretung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zwingend ist. Dies gilt im Zivilrecht gleichermaßen für alle Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.
Kann man sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten?
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer sich selbst vor dem Arbeitsgericht vertreten kann. Allerdings wird aufgrund der Schwierigkeit der Rechtslage dringend dazu geraten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.
Kann ich selbst Klage bei Gericht einreichen?
Eine Klage beim Amtsgericht können Sie auf folgende Weise einreichen: Sie können einen Rechtsanwalt mit der Formulierung und Einreichung der Klageschrift beauftragen. Sie können die Klageschrift selbst formulieren und schriftlich beim Gericht einreichen (in mehrfacher Ausführung).
Ist der Kläger bei einem Gericht zugelassen?
Dies bedeutet, der Kläger muss in jedem Fall von einem, bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen Anwalt, vertreten werden. Ist bei einer dortigen Verhandlung keine anwaltliche Vertretung vorhanden oder der Anwalt (zum Beispiel beim Oberlandesgericht) nicht zugelassen, so gilt diese Partei als nicht anwesend.
Wie unterscheidet sich die Zuständigkeit der Gerichte?
Je nach Art des Rechtsstreites unterscheidet sich die Zuständigkeit der Gerichte, wobei grundsätzlich zwei Arten der Zuständigkeit differenziert und geprüft werden. Als Erstes sollte die örtliche Zuständigkeit, auch Gerichtsstand genannt, festgestellt werden.
Welche Klagen werden beim örtlich zuständigen Amtsgericht erhoben?
Klagen mit einem Streitwert bis maximal 5000,- € werden beim örtlich zuständigen Amtsgericht erhoben. Eine Ausnahme bilden hier die Familiensachen, bei welchen unter Nichtbeachtung des Streitwertes erstinstanzliche Klagen bzw.
Was ist der allgemeine Gerichtsstand?
Im Regelfall fällt der Gerichtsstand dem Wohnsitz des Beklagten zu, was als allgemeiner Gerichtsstand bezeichnet wird. Neben diesem gibt es den ausschließlichen Gerichtsstand. Hier bilden einerseits Streitigkeiten aus Wohnraummieten und andererseits bei unerlaubter Handlung (z. B.: Unfall) die Ausnahme.
Wer verliert, muss alle Prozesskosten tragen. Wer klagt, stellt damit einen Antrag auf Eröffnung eines Gerichtsverfahrens. Klage einreichen können alle volljährigen Bürger und die gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen. Welches Gericht zuständig ist, hängt vom Rechtsproblem und dem Streitwert ab.
Was sind die Voraussetzungen für eine Klage bei Gericht?
Voraussetzungen für eine Klage. Um eine Klage bei Gericht einreichen zu können, müssen gewisse gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sein, welche von Amts wegen zu prüfen sind. Dies betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und ist unabhängig von der Gerichtsbarkeit (Ausnahme Strafrecht).
Was sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Klage?
Für die Zulässigkeit einer Klage ist nicht nur wichtig, das „richtige Gericht“ zu finden. Auch die Parteien (Kläger und Beklagter) müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um vor Gericht akzeptiert zu werden. Relevant sind die Stichworte „Parteifähigkeit“, „Prozessfähigkeit“, „Postulationsfähigkeit“ sowie „Prozessführungsbefugnis“.
Ist eine subjektive Klage unzulässig?
Ist das Gericht für die eine Klage unzuständig, ist diese als unzulässig abzuweisen bzw. auf Antrag an das zuständige Gericht zu verweisen ( § 281 ZPO ). Da jede subjektive Klagehäufung zugleich eine objektive Klagehäufung ist, müssen zudem die Voraussetzungen des § 260 ZPO (dasselbe Prozessgericht, dieselbe Prozessart) vorliegen.
Was sind die gesetzlichen Mindestbedingungen für eine Klage?
Für jede Klage gibt es aber gesetzliche Mindestbedingungen. Jede Klage muss den Anforderungen des § 253 Abs. 2 ZPO genügen. Hierzu gehören die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die Angabe des Klagegegenstands und des Klagegrunds, ein bestimmter Antrag sowie die Unterschrift der Partei bzw. des Rechtsanwalts.