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Wer kann helfen bei mietschulden?
Wenn Mietschulden angefallen sind und Ihnen die Räumung der Wohnung droht, kann das Sozialamt in bestimmten Fällen diese Mietschulden übernehmen. Die Hilfe wird in der Regel als Darlehen gewährt. Die Entscheidung darüber hängt immer vom Einzelfall ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Bis wann muss spätestens Miete gezahlt werden?
In der Regel müssen Sie Ihre Miete an Ihren Vermieter überweisen. Wann die Zahlung auf seinem Konto eingehen muss, ist oft im Mietvertrag geregelt. Nach dem Gesetz ist sie spätestens am dritten Werktag eines Monats fällig (§ 566b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
Ist der Mieter mit einem unerheblichen Teil der Miete im Rückstand?
Der Mieter befindet sich mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Rückstand und hat in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht oder nur unvollständig gezahlt. Der Mieter ist insgesamt mit mehr als einem Mietbeitrag im Verzug, wenn sich der Zeitraum auf mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt.
Kann ich als Mieter im Rückstand mit der Mietzahlung rechnen?
Wenn Sie als Mieter im Rückstand mit der Mietzahlung sind, können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen: Persönliches Gespräch mit dem Vermieter suchen. Der Vermieter ist nicht zur Kündigung bei Mietrückstand verpflichtet. Beratung durch Mietvereine.
Wie kann ich die Mietschulden-Übernahme unterstützen?
Mietschulden-Übernahme durch das Sozialamt. Das Sozialamt kann Sie bei der Übernahme von Mietschulden unterstützen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Sie ALG II beziehen und Ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder im Rückstand sind. Auch hier gilt: Je früher Sie sich an die Hilfestelle wenden, desto besser.
Welche Möglichkeiten können sie als Mieter nutzen?
Wenn Sie als Mieter im Rückstand mit der Mietzahlung sind, können Sie verschiedene Möglichkeiten nutzen: Persönliches Gespräch mit dem Vermieter suchen Beratung durch Mietvereine Geld leihen Mietschulden-Übernahme durch das Jobcenter Mietschulden-Übernahme durch das Sozialamt Beantragen von Wohngeld Beratung durch Soziale Träger