Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer kann einen Untermietvertrag machen?
- 2 Ist eine mündliche Zusage zum Mietvertrag bindend?
- 3 Wie berechnet man Untermiete?
- 4 Kann ich meine Freundin bei mir melden?
- 5 Was muss ich bei Untermietvertrag beachten?
- 6 Ist der Vermieter mit der gänzlichen Untervermietung einverstanden?
- 7 Kann der Vermieter eine Untervermietung widersprechen?
- 8 Wie kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?
Wer kann einen Untermietvertrag machen?
Untervermietung ist ein Mietvertrag zwischen Haupt- und Untermieter. Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Eine Erlaubnis wird trotzdem benötigt. Der Vermieter muss dann aber seine Zustimmung zur Untervermietung geben.
Ist eine mündliche Zusage zum Mietvertrag bindend?
Grundsätzlich kann man einen Mietvertrag zwar auch mündlich oder sogar stillschweigend abschliessen. Somit ist eine mündliche Zusage an sich gültig. Auch wenn ein Vertrag grundsätzlich mündlich abgeschlossen werden könnte, können sich die Beteiligten aber die schriftliche Form vorbehalten.
Was kann ich als Untermiete verlangen?
Fazit. Wer allgemein Wohnraum an einen Untermieter vermieten möchte, sollte maximal 20 \% an Untermiete mehr verlangen, als er selbst an den eigenen Vermieter bezahlt. Berechnungsgrundlage ist im Idealfall die Wohnfläche.
Wie berechnet man Untermiete?
Hinweis zur Berechnung: Die gemeinsam genutzte Fläche (also Gesamtgröße minus Summe der Zimmer) wird durch die Anzahl der Zimmer geteilt und auf die Mieter umgelegt.
Kann ich meine Freundin bei mir melden?
Grundsätzlich darf der Partner des Mieters in die Wohnung einziehen. Daher darf der Mieter seinen Partner nicht einfach so bei sich wohnen lassen, ohne mit seinem Vermieter zu sprechen. Denn hierbei würde es sich um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung (§ 540 BGB) der Mietwohnung an Dritte handelt.
Was ist zu beachten bei Untervermietung?
Worauf Du bei der Untermiete achten musst. Willst Du Deine Wohnung untervermieten, brauchst Du die Erlaubnis Deines Vermieters – ansonsten riskierst Du eine Abmahnung, schlimmstenfalls sogar die Kündigung. Dein Vermieter muss aber in der Regel zustimmen.
Was muss ich bei Untermietvertrag beachten?
Die Daten des Haupt- und des Untermieters (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse) Die schriftliche Zustimmung zur Untervermietung durch den Vermieter. Die Höhe der Miete und der Nebenkosten (Die Mietkosten kannst du mit dem Untermieter frei verhandeln, sie sollten aber in Relation zur Gesamtmiete stehen)
Ist der Vermieter mit der gänzlichen Untervermietung einverstanden?
Nur wenn sich der Vermieter mit der gänzlichen Untervermietung einverstanden erklärt – etwa aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes des Hauptmieters – ist diese erlaubt. Dem Mieter ist in solchen Fällen zu empfehlen, sich eine Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen.
Ist eine Untervermietung nicht zu verbieten?
Grundsätzlich ist eine Untervermietung nicht zu verbieten. Außer, es bestehen triftige Gründe – beispielsweise die Größe der Wohnung reicht nicht aus. In manchen Fällen regelt bereits der Mietvertrag die Untervermietung – schauen Sie dort also als erstes nach.
Kann der Vermieter eine Untervermietung widersprechen?
Allerdings kann der Vermieter diesem Anspruch widersprechen, wenn die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wäre oder wenn es berechtigte Gründe gegen einen bestimmten Untermieter gibt. Eine Untervermietung kann bei unberechtigter Ablehnung durch den Vermieter auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Wie kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?
Besteht zwischen dem Vermieter und dem Untermieter (Dritten) eine sogenannte „Feindschaft“, darf der Vermieter die Untervermietung ablehnen. Zugleich hat er das Recht, die Untervermietung abzulehnen, wenn er davon ausgeht, dass durch die Aufnahme des Untermieters der Hausfrieden…