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Wer kann eine Satzung andern?

Wer kann eine Satzung ändern?

Eine Satzungsänderung kann nicht vom Vorstand durchgeführt werden, sondern muss im Verein bei einer Mitgliederversammlung offiziell beschlossen und ins Vereinsregister eingetragen werden.

Wann gilt eine Satzungsänderung?

Die Änderung oder Neufassung der aktuell geltenden Satzung eines Vereins wird nicht mit diesbezüglichem Beschluss der Mitgliederversammlung, sondern erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.

Wie muss eine Satzungsänderung angekündigt werden?

Angekündigt werden muss der Gegenstand der Satzungsänderung. Nicht notwendig ist es, schon den vollen Wort- laut der vorgeschlagenen Satzung in der Tagesordnung und Einladung zur Mitgliederversammlung anzukündigen. Es genügt anzugeben, welche Satzungsbestimmungen im Einzelnen geändert werden sollen.

Wie ändert man eine Satzung?

Wenn die Satzung geändert wird, muss dies dem Vereinsregister gemeldet Werden (§ 71 BGB). Die Vereinssatzung kann jederzeit durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Die beschlossenen Änderungen werden aber nach außen nur dann wirksam, wenn sie in das Vereinsregister eingetragen werden.

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Was kostet eine Satzungsänderung?

Die dabei anfallenden Kosten belaufen sich auf etwa 50,- EUR (siehe Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Nr. 13101). Bei einer Satzungsänderung sollten Sie neben dem Protokoll der Mitgliederversammlung ein vollständiges Exemplar der Satzung einreichen.

Wann wird Satzungsänderung GMBH wirksam?

Die Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Der Handelsregisteranmeldung ist nicht nur der vollständige Wortlaut der Satzung beizufügen.

Wann tritt eine neue Satzung in Kraft?

Während viele Beschlüsse der Mitgliederversammlung bereits unmittelbar nach der Beschlussfassung in Kraft treten, werden Satzungsänderungen gem. § 71 Absatz 1 Satz 1 BGB erst wirksam, nachdem der Beschluss in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wurde.

Wer muss die Satzungsänderung unterschreiben?

Zusätzlich zum Protokoll muss entspr. § 71 BGB noch eine Gesamtfassung der Satzung – bereits mit den eingearbeiteten Änderungen – beim Amtsgericht mit eingereicht werden. Diese wird vom Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben.

Wer prüft vereinssatzungen?

Bei der Prüfung der Erstanmeldung eines Vereins hat das Registergericht die Satzung daraufhin zu überprüfen, ob sie den Erfordernissen der §§ 57, 58 BGB entspricht und in ihr alle Rechtsverhältnisse des Vereins ohne Gesetzesverstoß geregelt sind.

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