Menü Schließen

Wer kann eine Besitzstorungsklage einbringen?

Wer kann eine Besitzstörungsklage einbringen?

Jeder Besitzer, der eine Störung seiner Sache erfährt, kann demnach eine Besitzstörungsklage einbringen. Dabei ist es unerheblich ob der Besitzer auch gleichzeitig der Eigentümer der Sache ist oder nicht, denn er muss lediglich im Besitz sein oder die Sache benutzen dürfen.

Was fällt unter besitzstörung?

Voraussetzungen für eine Besitzstörung Eine Besitzstörung liegt nur dann vor, wenn es dem Störer möglich gewesen ist, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Ein sehr kurzes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz wird schon als ausreichend für eine Besitzstörung angesehen.

Wie viel kostet eine besitzstörungsklage?

Im Durchschnitt beträgt die veranschlagte Pauschale zwischen 150 und 400 Euro, wobei eine Besitzstörungsklage Kosten in Höhe von rund 450 Euro und mehr verursachen kann.

Welche Regeln gibt es auf dem Privatparkplatz?

Zudem sollte der Besitzer durch eine entsprechende Beschilderung deutlich machen, welche Regeln es auf dem Privatparkplatz zu befolgen gibt. So kann beispielsweise durch ein Schild eine Höchstparkdauer ausgeschrieben werden. Zudem können entsprechende Markierungen einzelne Parkflächen für ein bestimmtes Fahrzeug reservieren.

LESEN SIE AUCH:   Wer hilft beim Ausfullen von Erwerbsminderungsrente?

Wie darf ich den Parkplatz oder den Parkhaus nutzen?

Das Unternehmen, das den Platz oder das Parkhaus pachtet, darf ab dem Moment der Pachtübernahme den Parkplatz zur eigenen Gewinnerzielung nutzen. Im Rahmen des Pachtvertrags darf die Parkplatzfirma anschließend Regeln für die Nutzung aufstellen und für einen Regelverstoß Rechnungen stellen.

Was sind die Gebühren für einen parkplatzverstoß?

Als Orientierung dienen die städtischen Gebühren, welche für einen Parkverstoß verlangt werden. Muss ein Parksünder in der jeweiligen Stadt beispielsweise fünf bis zehn Euro für einen Strafzettel bezahlen, so darf die Gebühr, die ein privater Parkplatzbetreiber verlangt, nicht mehr als maximal das doppelte…

Was ist bei den parkplatzfällen zu beachten?

Bei den Parkplatzfällen aber ist ein wichtiger Umstand unbedingt zu beachten: Normalerweise ist es der Kunde gewohnt, dass ein Supermarktparkplatz kostenfrei ist. Er fährt zum Einkaufen und kann vor dem Markt kostenlos parken, ohne bestimmte Nutzungsbedingungen anerkennen zu müssen.