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Wer ist Prozesspartei?

Wer ist Prozesspartei?

Im Strafprozess heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter, im Ordnungswidrigkeitenverfahren und im Unterbringungsverfahren Betroffener.

Wer parteifähig ist ist auch prozessfähig?

Grundsätzlich ist derjenige prozessfähig, der parteifähig und geschäftsfähig ist. Parteifähig ist, wer in einem Zivilprozess Kläger oder Beklagter, Antragsteller oder Antragsgegner, Schuldner oder Gläubiger sein kann. Juristische Personen sind nicht prozessfähig. Sie müssen sich durch ihre Organe vertreten lassen.

Wer rechtsfähig ist ist auch prozessfähig?

Nach § 50 Abs. 1 ZPO ist parteifähig, wer rechtsfähig ist. Das geltende Prozessrecht beruht auf dem Gleichlauf von Rechtsfähigkeit und Prozessfähigkeit. Die Parteifähigkeit entspricht im Wesentlichen der Rechtsfähigkeit des bürgerlichen Rechts, ist aber weiter als diese.

Was ist die Zulässigkeit der Klage im Zivilprozess?

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Video: Die Zulässigkeit der Klage im Zivilprozesses Ein Zivilprozess setzt eine Initiative des Klägers voraus (Dispositionsgrundsatz). Der Prozess wird durch die Erhebung der Klage in Gang gesetzt (§ 253 ZPO).

Wie muss der Kläger das fremde Recht geltend machen?

Zunächst muss der Kläger vom Rechtsinhaber ermächtigt worden sein, das Recht vor Gericht geltend zu machen. Weiterhin muss der Kläger sein eigenes, schutzwürdiges Interesse daran haben, das fremde Recht auch gerichtlich rechtskräftig zu machen. Schlussendlich darf die Geltendmachung des Anspruchs nicht rechtsmissbräuchlich sein.

Hat der Kläger nachträglich den Klageantrag oder Klagegrund geändert?

Ändert der Kläger nachträglich den Klageantrag oder den Klagegrund, ohne dass eine bloße Erweiterung oder Ermäßigung des Klageantrages vorliegt, handelt es sich um eine Klageänderung. sowie beim Ersatz materieller statt immaterieller Schäden beim Übergang von einer Forderung auf eine Abschlagszahlung zur Forderung aus der Schlusszahlung.

Ist die Erhebung der Privatklage ausführbar?

Bei sogenannten Privatklagedelikten ist allerdings auch eine Erhebung der Klage durch den Bürger selbst ausführbar, sofern die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung abgelehnt hat. Bezeichnet wird man hierbei als Privatkläger.

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