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Wer ist die First Lady?

Wer ist die First Lady?

Januar 2021 wurde Jill Biden, Ehefrau des 46. Präsidenten Joe Biden, zur 48. First Lady der Vereinigten Staaten als Nachfolgerin von Melania Trump, Ehefrau des 45. Präsidenten Donald Trump.

Warum heisst es First Lady?

Als „First Lady“ (bzw., Präsidentengattin) bezeichnet man in Deutschland umgangssprachlich die Partnerin des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl das Amt und die Bezeichnung „First Lady“ im Grundgesetz keine Erwähnung finden und somit de jure nicht existieren, hat sich beides etabliert.

Wer ist Melania Trump wirklich?

Melania Trump (* 26. April 1970 in Novo Mesto, SR Slowenien, SFR Jugoslawien, als Melanija Knavs [mɛˈlaːnija ˈknaːu̯s]) ist ein ehemaliges slowenisch-amerikanisches Model. Als Ehefrau von Donald Trump war sie von 2017 bis 2021 die First Lady der USA.

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Was ist die erste Lady in den Vereinigten Staaten?

Obwohl es sich in den Vereinigten Staaten bei der „First Lady“ im Allgemeinen um die Ehefrau des US-amerikanischen Präsidenten handelt, bezeichnet der Begriff formell die Gastgeberin im Weißen Haus. Bei US-Präsidenten, die ledig, verwitwet oder geschieden waren,…

Wie wird die First Lady in den USA bezeichnet?

Bei Proben zu Repräsentationsveranstaltungen wird für die Position der First Lady die Abkürzung FLOTUS ( First Lady of the United States) verwendet. Als Second Lady wird die Frau des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten bezeichnet. Seit dem 19. März 2017 ist Elke Büdenbender (m.) die „First Lady“ Deutschlands

Was ist die zweite Lady der Vereinigten Staaten?

Für die Ehefrau eines Vize- oder (seltener) Regierungsoberhaupts ist zudem der Begriff Second Lady (etwa Second Lady der Vereinigten Staaten) gebräuchlich. Das männliche Pendant ist Second Gentleman . Manchmal bezeichnet der Begriff First Lady auch die Frau eines regional höchsten Politikers.

Was ist die Bezeichnung „First Lady“ in Deutschland?

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Als „First Lady“ bezeichnet man in Deutschland umgangssprachlich die Partnerin des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl das Amt und die Bezeichnung „First Lady“ im Grundgesetz keine Erwähnung finden und somit de jure nicht existieren, hat sich beides etabliert.

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