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Wer ist der Vermieter der Mieter?

Wer ist der Vermieter der Mieter?

In der Regel ist es der Vermieter, der dem Mieter das Angebot unterbreitet und dem Mieter einen Betrag nennt, um den er die Miete erhöhen möchte.

Welche Gründe haben Vermieter für eine Minderung der Miete?

Wird die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt, haben Mieter Anspruch auf Mietminderung. Andauernde Lärmbelästigung kann ein Grund sein, die Miete zu mindern. Hier einige Beispiele für Gründe, die eine Minderung der Miete berechtigen können:

Wie scheitert ein Mieter aus dem Mietverhältnis?

Wirkt nur einer der Mieter oder der Vermieter nicht mit, scheitert das Ausscheiden eines Mieters. Es kann durchaus vorkommen, dass insbesondere der Vermieter nicht bereit ist, einen Mieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen, weil er dadurch einen Schuldner für seine Mietzinsforderung verliert.

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Wie kann ein Ausscheiden eines Mieters herbeigeführt werden?

Da ein Ausscheiden nur eines Mieters mit Hilfe einer Kündigung durch oder gegenüber einem Mitmieter nicht herbeigeführt werden kann, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, an der sowohl die Mieter als auch der Vermieter beteiligt sind.

Kann der Mieter von einer einvernehmlichen Mieterhöhung profitieren?

Der Mieter kann daher von einer einvernehmlichen Mieterhöhung durchaus profitieren. Besonders wichtig ist es jedoch, dass der Mieter sich nicht zu schnell und vor allem nicht ungeprüft auf ein solches Angebot des Vermieters einlässt.

Wie kann der Vermieter mit einer Mieterhöhung einverstanden sein?

Nach § 553 Abs. 2 BGB kann der Vermieter die Erlaubnis zur Aufnahme eines Dritten in der Wohnung davon abhängig machen, dass der Mieter mit einer Mieterhöhung einverstanden ist, sofern dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten ist.

Kann der Vermieter eine außerordentliche Mieterhöhung festlegen?

Müssen am Mietobjekt bestimmte Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, kann der Vermieter auch eine außerordentliche Mieterhöhung festlegen. Anders als bei der Steigerung zur ortsüblichen Vergleichsmiete muss der Mieter üblicherweise dieser Mieterhöhung nicht zustimmen, damit sie zulässig ist.

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