Wer ist der Mieter für das Pferd?
Der Mieter wird für die Dauer des Mietvertrages zum Halter des Pferdes. Er ist verpflichtet, für das Pferd eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Mietvertrages zu unterhalten. Der Mieter stellt den Eigentümer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf das Pferd frei. 6.
Ist der Vermieter verpflichtet das Pferd zu füttern?
Beabsichtigt der Vermieter den Verkauf des Pferdes, so steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu den gleichen Bedingungen zu. 4. Der Mieter ist verpflichtet, das Pferd nach bestem Wissen zu versorgen, regelmäßig zu bewegen und fachgerecht zu füttern und zu pflegen.
Wie wird der Mieter zum Halter des Pferdes verpflichtet?
Der Mieter ist verpflichtet, das Pferd nach bestem Wissen zu versorgen, regelmäßig zu bewegen und fachgerecht zu füttern und zu pflegen. Der Mieter hat die Pflicht, bei Krankheiten des Pferdes sofort einen Tierarzt herbeizurufen und das Pferd regelmäßig beschlagen zu lassen. 5. Der Mieter wird für die Dauer des Mietvertrages zum Halter des Pferdes.
Was sind die Pflichten des Vermieters?
§ 4 Pflichten des Vermieters und Haftungsbegrenzung 1. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter auf Krankheiten und Eigenarten des Pferdes (Schlagen, Beißen etc.) hinzuweisen. 2. Die Haftung für Schäden, die das Pferd anrichtet, trägt in vollem Umfang der Mieter.
Ist der Mieter verpflichtet das Pferd regelmäßig zu füttern?
4. Der Mieter ist verpflichtet, das Pferd nach bestem Wissen zu versorgen, regelmäßig zu bewegen und fachgerecht zu füttern und zu pflegen. Der Mieter hat die Pflicht, bei Krankheiten des Pferdes sofort einen Tierarzt herbeizurufen und das Pferd regelmäßig beschlagen zu lassen.
Ist das Pferd ansteckend befallen?
Der Einsteller erklärt, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist, sowie regelmäßig entwurmt und geimpft wurde. Für das Pferd wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (Anlage). Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Reitstalls bauliche Veränderungen vorzunehmen.