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Wer haftet wenn ein anderer mein Auto fahrt?

Wer haftet wenn ein anderer mein Auto fährt?

Bei einem entstandenen Unfall mit geliehenem Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrzeugschäden des Unfallgegners. Das gilt auch für den Fall, wenn der Fahrzeughalter selbst gar nicht gefahren ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.

Wer zahlt den Schaden wenn ich mein Auto verleihe?

Wenn Sie Ihr Auto verleihen, also anderen kostenlos zur Nutzung überlassen, haften Sie für alle Schäden und Verkehrsvergehen, die der Entleiher mit dem Kfz verursacht. Ein Leihvertrag, den Sie im Vorfeld mit dem anderen Fahrer abschließen, sichert Sie rechtlich ab.

Was ist die Rechtslage bei einem Unfall mit geliehenem Auto?

Rechtslage bei einem Unfall mit geliehenem Auto? Bei einem entstandenen Unfall mit geliehenem Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Fahrzeugschäden des Unfallgegners. Das gilt auch für den Fall, wenn der Fahrzeughalter selbst gar nicht gefahren ist.

Was übernimmt die Kfz-Haftpflicht bei einem Unfall?

Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Regulierung des gegnerischen Schadens. Ist eine Vollkaskoversicherung im Vertrag eingeschlossen, Schadensregulierung am eigenen Auto. Die meisten Versicherer sehen bei einer Notfallsituation davon ab, dem Kunden Vertragsstrafen in Rechnung zu stellen.

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Wie erfolgt eine Schadensregulierung nach einem Unfall mit fremdem Fahrzeug?

Üblicherweise erfolgt nach einer Schadensregulierung eine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt. Hier greift seit einiger Zeit eine echte Neuerung bei der privaten Haftpflichtversicherung nach einem verschuldeten Unfall mit fremdem Fahrzeug. Neuere Policen schließen die Kostenübernahme für die Beitragserhöhung nach einem Unfall mit ein.

Hat der berechtigte Fahrer den Unfall nicht verschuldet?

Wenn der berechtigte Fahrer den Unfall nicht verschuldet hat, zahlt die Versicherung des Unfallverursachers die Reparatur der Schäden. Vertragsstrafen fallen in beiden Fällen nicht an. In diesem Fall zahlt die Kfz-Haftpflicht des Schadengegners die Reparatur.