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Wer haftet in einer Partnerschaftsgesellschaft?

Wer haftet in einer Partnerschaftsgesellschaft?

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG haften die Partner neben dem Partnerschaftsvermögen als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft. Waren aber nur einzelne Partner mit der Bearbeitung des Mandats befasst, haften nur diese persönlich unbeschränkt.

Was ist ein Partner Firma?

Bei einer Partnerschaft gehen Unternehmen eine Kooperation ein, ohne rechtlich ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Ein Partner ist ein Unternehmen, das für dein Geschäft so wichtig ist, dass es nicht so leicht durch ein anderes ersetzt werden kann.

Wer darf eine Partnergesellschaft gründen?

Die Partnerschaftsgesellschaft (kurz PartG) mit oder ohne begrenzter Haftung lässt sich nur von Menschen gründen, die zu den freien Berufen zählen. Dazu gehören Journalisten, Fotografen, Ärzte, Architekten ebenso, wie Hebammen, Diplom-Psychologen, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.

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Ist eine PartG eine juristische Person?

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft. Sie ist als Personengesellschaft nicht juristische Person, besitzt aber eine der oHG vergleichbare Selbstständigkeit (§ 7 Abs. 2 PartGG).

Wie anmelden sie sich für eine Partnerschaft mit einem weiteren Freiberufler?

Entscheiden Sie sich als Freiberufler nun dafür, eine Partnerschaft mit einem weiteren Freiberufler einzugehen, müssen Sie diese im Partnerschaftsregister durch das zuständige Amtsgericht eintragen lassen. Wie Sie sich beim Partnerschaftsregister anmelden müssen, erfahren Sie hier.

Was sind die Voraussetzungen für eine Partnerschaft?

Voraussetzungen für eine Partnerschaft und somit für die Eintragung in das Partnerschaftsregister sind, dass die Freien Berufe von den Partnern aktiv ausgeübt werden und dass es sich bei den Partnern um natürlich Personen handelt, die einen Partnerschaftsvertrag abschließen.

Wie ist die Anmeldung in das Partnerschaftsregister vorzunehmen?

Die Anmeldung in das Partnerschaftsregister ist von allen Partnern gemeinsam vorzunehmen. Auch Veränderungen oder das Auflösen der Partnerschaft müssen dem Partnerschaftsregister gemeldet werden.

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Wie muss die Eintragung in das Partnerschaftsregister erfolgen?

Die Eintragung in das Partnerschaftsregister muss in elektronischer und notariell beglaubigter Form erfolgen. Wenden Sie sich dazu an einen Notar, der dann die notwendigen Formalitäten übernimmt und Ihnen bei der Formulierung des Eintragungsantrags für das Partnerschaftsregister hilft.