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Wer haftet fur Transportschaden?

Wer haftet für Transportschäden?

Haftung für Transportschäden Der Frachtführer haftet für den Verlust und die Beschädigung der zum Transport übernommenen Ware. Der Frachtführer muss darüber hinaus die Kosten tragen, die für die Feststellung des Schadens entstanden sind. Dazu können beispielsweise Gutachterkosten gehören.

Wer haftet für Transportschäden bei Privatverkauf?

Das Wichtigste in Kürze: Ein gewerblicher Verkäufer haftet gegenüber privaten Kunden für Transportschäden oder den Verlust des Artikels auf dem Postwege. Private Verkäufer tragen kein Transportrisiko. Wird der Artikel auf dem Transportweg beschädigt oder geht er verloren, so haftet das Postunternehmen.

Was tun wenn die Ware einen Schaden hat?

Hat der Verbraucher die Ware beschädigt, darf der Händler Schadenersatz verlangen. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Kein Anspruch des Händlers auf Schadenersatz besteht bei einem Umgang des Käufers mit der Ware, die zur Prüfung der Funktionsweise, Beschaffenheit etc. der Ware objektiv notwendig war.

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Wer trägt das Risiko des zufälligen Verlustes während des Transports?

Handelt der Käufer beim Kauf der Ware als Unternehmer und soll die Ware vom Verkäufer an die vereinbarte Lieferadresse versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware gemäß §§ 446, 447 I BGB auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem …

Wer muss Schadensmeldung bei DHL machen?

Der Empfänger kann den Schaden zwar melden und das Paket zur Begutachtung einreichen, eine Entschädigung erhält jedoch nur der Absender, wenn er den Wert des Paketinhalts mit Belegen nachweisen kann und wenn das Paket ausreichend gut verpackt war.

Was tun bei Transportschäden?

Offene Schäden müssen sofort dem Lieferanten gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden (bei Speditionslieferung), bzw. sechs Kalendertagen (bei DPD-Sendung). Auch einen verdeckten Schaden sollten Sie dem Lieferanten unverzüglich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Kalendertagen.

In welchem Zeitraum müssen Transportschäden gemeldet werden?

Für offene Transportschäden hat dies unmittelbar beim Wareneingang zu geschehen. Erfolgte die Lieferung per Post, gilt eine Frist von 24 Stunden. Bei Paketdiensten oder Speditionen beträgt die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von verdeckten Transportschäden sieben Tage nach Ablieferung.

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Was passiert wenn Ware beschädigt ankommt?

Als Online-Händler haften laut Gesetz zunächst Sie, wenn Ihr Paket beschädigt beim Empfänger ankommt. Denn nach § 425ff Handelsgesetzbuch (HGB) muss der Frachtführer haften, wenn er den Schaden auf dem Transportweg zu verantworten hat.

Ist die Ware beim Transport beschädigt?

Wird die Ware beim Transport beschädigt, muss der Verkäufer hierfür nicht haften. Anders sieht das jedoch aus, wenn ein Verbraucher Waren bei einem gewerblich handelnden Verkäufer bestellt. Ist der Verkäufer nämlich Unternehmer, ist die Regelung des § 447 BGB gemäß § 475 II BGB nicht ohne Weiteres anwendbar.

Was sind Transportschäden im Online-Handel?

Egal wie gut die Ware verpackt ist, Transportschäden sind ein Thema, das im Online-Handel alltäglich ist. Ärgerlich sind Transportbeschädigungen sowohl für den Händler wie auch den Kunden. Dabei stellt sich schnell die Frage, wer das Transportrisiko zu tragen hat und für die Transportschäden haftet.

Kann der Käufer das Risiko von Transportschäden übernehmen?

Dementsprechend muss der Käufer das Risiko von Transportschäden übernehmen und hat gegenüber dem Verkäufer keine Ersatzansprüche. Sachgemäße Verpackung entscheidend! Aber: Der Käufer muss das Transportrisiko nur dann selber tragen, wenn der Verkäufer die Kaufsache ordnungsgemäß verpackt zum Transport aufgegeben hat.

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Ist die Ware auf dem Transportwege verloren oder beschädigt?

Geht die Ware auf dem Transportwege verloren oder wird sie beschädigt, fällt das nicht in den Verantwortungsbereich des Verkäufers – im Streitfalle müsste er allenfalls beweisen, die Ware an den Transportunternehmer übergeben zu haben.