Menü Schließen

Wer haftet bei falscher Wohnflachenberechnung?

Wer haftet bei falscher Wohnflächenberechnung?

Der Verkäufer haftet für falsche Flächenangaben im Exposé. Die Angaben eines Maklers im Exposé muss der Verkäufer überprüfen. Die Haftung gilt auch dann, wenn im notariell beurkundeten Kaufvertrag ausdrücklich die Sachmängelhaftung ausgenommen ist.

Wer haftet für falsche Angaben im Exposé Österreich?

„Wenn die Wohnungsgröße ungenau oder falsch angegeben ist, haftet unter Umständen der Makler dafür“, sagt der Immobilienrechtsexperte. “ Er warnt weiter: „Ebenso muss der Makler aufklären, wenn bei der Bebauung ein Streifen des Grundstücks zum Beispiel an die Gemeinde abgetreten werden muss. “

Ist Exposé verbindlich?

LESEN SIE AUCH:   Wie viel zahlt Jobcenter fur die Miete?

Auch die Angaben im Exposé gehören zu den öffentlichen Äußerungen des Immobilienverkäufers und sind somit rechtlich bindend. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

Kann der Immobilienmakler für falsche Angaben haftbar gemacht werden?

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Immobilienmakler in gewissen Fällen durchaus für falsche Angaben im Exposé oder im Internet haftbar gemacht werden kann. Wichtig sich vor allem folgende Fälle: » Der Makler weiß, dass die Informationen unrichtig sind. » Dem Makler drängen sich Zweifel an der Richtigkeit der Angaben auf.

Wie Stimmen die Angaben des Maklers mit den Angaben des Verkäufers überein?

» Die Angaben des Maklers stimmen nicht mit den Informationen überein, die er vom Verkäufer erhalten hat. Erfährt der Makler nachträglich, dass die Angaben im Exposé bzw. Verkaufsprospekt falsch sind, so muss er sie ungefragt korrigieren und den Kunden aufklären.

Was darf der Makler weitergeben?

Der Makler darf aber Informationen, die er von dem Veräußerer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben. Das setzt allerdings voraus, dass der Makler die betreffenden Informationen – insbesondere, wenn er diese in einem eigenen Exposé über das Objekt herausstellt – mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat.

LESEN SIE AUCH:   Welchen Nutzen haben Kuhe?

Warum verwirkt der Makler seinen Kaufvertrag auf?

Klärt der Makler trotzt seiner Kenntnis um die Unrichtigkeit der Angabe im Exposé den Käufer nicht auf und wird der Kaufvertrag auf Grund der fehlerhaften Angabe geschlossen, verwirkt der Makler unter Umständen seinen Anspruch auf die gesamte Maklerprovision.

Wie kann man die Maklerprovision zurückfordern?

Über diese Möglichkeit des Widerrufs muss der Makler einen privaten Käufer oder Mieter aufklären. Unterlässt er dies oder erfolgt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann der Auftraggeber seine gezahlte Maklerprovision zurückverlangen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 134/18 und I ZR 30/15).

Ist der Verkäufer über die Größe der Wohnfläche informiert?

Den Verkäufer, der über die Größe der Wohnfläche durch Übergabe von Grundrisszeichnungen mit Maßen und Angaben zu den Raumgrößen informiert, trifft keine weitergehende Aufklärungspflicht.

Welche Kenntnisse sollten Immobilienmakler beachten?

Kenntnisse in Miet- und Vertragsrecht, Grundbuch- und Notarrecht sowie Baurecht komplettieren die fachlichen Anforderungen. Ebenso sollten Immobilienmakler über Gesetzesänderungen und aktuelle Urteile informiert sein und ihre Kunden in Steuer- und Finanzierungsfragen beraten können.

LESEN SIE AUCH:   Was ist die wichtigste Massnahme beim Durchfall?

Wie informierte der Makler einen Kaufinteressenten?

In einem Fall des Amtsgerichts Hannovers (Urteil vom 28.5.2014, 418 C 8155/13) informierte der Makler einen Kaufinteressenten, dass der im Garten des Hauses befindliche Öltank verfüllt worden sei. Tatsächlich bestanden Zweifel, die der Eigentümer dem Makler zwar mitteilte, die der Makler gegenüber dem Käufer aber verschwieg.

Ist das Einkommen eines Immobilienmaklers schwer zu beziffern?

Wie bereits gesagt, ist das Einkommen eines Immobilienmaklers nur schwer zu beziffern und stark von dem Segment, in dem er sich bewegt, abhängig. Und von der Art seiner Tätigkeit.